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Glossar

Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt

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Mindestzins

Gemäss BVG muss das Altersguthaben der Versicherten im obligatorischen Teil der zweiten Säule mit einem Mindestzinssatz verzinst werden. Der Mindestzinssatz wird vom Bundesrat festgelegt. Dazu wird die Renditeentwicklung verschiedener Wertanlagen wie Bundesobligationen, Anleihen, Aktien und Liegenschaften berücksichtigt. Der Mindestzinssatz beträgt seit 2017 1,00 Prozent.

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