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Glossar

Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt

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Kredite, Hypotheken

Eine Bank kann Forderungen gegenüber den Kunden (z.B. Hypothek) nicht mit ihren Einlagen (z.B. Sparkonto) verrechnen. Die Banken haben gemäss Vereinbarung der Schweizer Banken und Effektenhändlern über die Einlagensicherung auf Verrechnung mit Schulden des Einlegers im Umfang des maximal privilegierten Betrags verzichtet. Dieser Verzicht gilt unwiderruflich und ist für die Entscheidungsträger der Bank verbindlich.

 

 
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