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Glossar

Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt

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Koordinationsabzug

Der Koordinationsabzug ist ein Betrag in Höhe von 7/8 der maximalen AHV-Jahresrente und legt die Mindesthöhe des Jahreseinkommens (koordinierter Lohn) fest, das der beruflichen Vorsorge unterstellt wird. Dazu wird der Koordinationsabzug vom AHV-pflichtigen Jahreslohn abgezogen.


 
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