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Glossar

Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt

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Kollektivversicherung

Damit wird grundsätzlich die Vorsorge im Rahmen eines Arbeitgeber-/Arbeitnehmerverhältnisses einer Firma oder einer vergleichbaren Institution bezeichnet. Eine Mehrzahl von Personen ist über den gleichen Vertrag zusammengefasst oder versichert. Der Abschluss des Vertrages, das Prämieninkasso und die Administration erfolgen mit der Vorsorgeeinrichtung.

 

 
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