Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt
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Abkürzung für das schweizerische Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen oder das Kollektivanlagengesetz (KAG). Es ersetzt das zuvor gültige Anlagefondsgesetz (AFG). Ebenso wie die Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagenverordnung, KKV) ist es seit 1. Januar 2007 in Kraft. Die beiden Gesetzestexte werden durch die Verordnung der FINMA über die kollektiven Kapitalanlagen (KKV-FINMA), die ebenfalls 2007 in Kraft getreten ist, ergänzt. Mit dem KAG wurde die Eurokompatibilität des anwendbaren Gesetzes in diesem Gebiet erzielt und der Geltungsbereich des Gesetzes auf gesellschaftsrechtliche Formen kollektiver Kapitalanlagen, etwa die Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV), die Investmentgesellschaft mit festem Kapital (SICAF) sowie die Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen, ausgeweitet. Damit wurde eine allgemeine Liberalisierung dieses Gebietes erreicht. Das KAG soll nun aber teilrevidiert werden.
Kaderkasse Kapitaldeckungsverfahren
Das 3-Säulen- Konzept
1. Säule: Staatliche Vorsorge
2. Säule: Berufliche Vorsorge
3. Säule: Private Vorsorge