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Glossar

Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt

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IV

Abkürzung für die staatliche Invalidenversicherung im Rahmen der ersten Säule. Invalide Versicherte, die vollinvalid sind, sind nicht sicherheitsfondspflichtig. Für Teilinvalide ist die Abrechnung nur über den aktiven Teil des Alterskontos erforderlich.

 

 
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