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Glossar

Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt

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Invaliditätsgrad

Für die Bestimmung des Invaliditätsgrads wird das Erwerbseinkommen, das die versicherte Person (nach Durchführung der medizinischen Behandlung sowie allfälliger Eingliederungsmassnahmen und nach Eintritt der Invalidität) durch eine ihr zumutbare Tätigkeit erzielen könnte, in Beziehung zum Erwerbseinkommen gesetzt, das sie erzielen könnte, wenn sie nicht invalid geworden wäre.

 

 
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