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Glossar

Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt

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Internes Kontrollsystem

Ein internes Kontrollsystem (IKS) besteht aus systematisch angelegten organisatorischen und technischen Massnahmen und Kontrollen, die es dem Führungsorgan und den Akteuren einer Vorsorgeeinrichtung erlauben, die Geschäftstätigkeit ordnungsgemäss auszuführen. Das BVG macht keine bestimmten Vorschriften, wie das Interne Kontrollsystem einer Vorsorgeeinrichtung auszusehen hat. Aus verschiedenen Bestimmungen kann jedoch abgeleitet werden, dass die Geschäftsführung ordnungsgemäss erfolgen muss. Das bedeutet, dass die Geschäftsprozesse funktionieren müssen und dabei wirtschaftlich sind. Es müssen zuverlässige betriebliche Informationen daraus gewonnen werden können, das Vermögen muss geschützt sein und Vorschriften, Gesetze und Reglemente müssen eingehalten werden.

 

 
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