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Glossar

Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt

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Gemeinschaftskonto (Compte-joint)

Gemeinschaftskonten lauten nicht auf den Namen eines, sondern mehrerer Bankkunden. Das Gesetz sieht vor, dass das Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto in einem ersten Schritt anteilsmässig zwischen den Bankkunden aufgeteilt wird. In einem zweiten Schritt wird dieser Anteil an die privilegierte Einlage der beteiligten Bankkunden angerechnet.

 

 
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