Sie befinden sich hier: Startseite » Grundlagen der CH-Vorsorge » Glossar » Glossar Detail

Glossar

Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W XY Z


Garantie

Bei Vollversicherungen geben Lebensversicherer, die Vorsorgeeinrichtungen voll rückversichern, eine Garantie ab. Diese Garantie beinhaltet, dass das Altersguthaben der Versicherten (gemäss den vom Bundesrat festgelegten Parametern BVG-Mindestzinssatz und BVG Umwandlungssatz) stets durch entsprechende Vermögenswerte gedeckt ist. Für den Aufbau der Altersguthaben muss also eine Substanzerhaltung gewährleistet sein. Altersrenten, die gemäss gesetzlichem Umwandlungssatz gewährt werden, sind lebenslänglich garantiert. Daraus folgt, dass der Lebensversicherer auch die nötigen Liquiditätsanforderungen leisten muss, so dass die Vorsorgeeinrichtung ihre Verpflichtungen jederzeit erfüllen kann.

 

 
Anzeige
 
Twitterdel.icio.usgoogle.comLinkaARENAlive.comMister Wong
Copyright © 2011-2024 vorsorgeexperten.ch. Alle Rechte vorbehalten.