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Glossar

Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt

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Freizügigkeitsverordnung

Dies ist die Verordnung über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Freizügigkeitsverordnung, FZV) vom 3. Oktober 1994 und stützt sich auf Artikel 26 des Freizügigkeitsgesetzes (FZG) vom 17. Dezember 1993, auf Artikel 99 des Bundesgesetzes vom 2. April 1908 und auf den Versicherungsvertrag (VVG). Per 1. Januar 2009 wurde durch den Bundesrat eine neue Verordnung in Kraft gesetzt. Die Übergangsfrist dafür beträgt zwei Jahre. Danach ist insbesondere das Wertschriftensparen nur noch über Kollektivanlagen (ETF, Fonds, Anlagestiftungen) möglich und Direktanlagen in Aktien oder Obligationen wurden untersagt.

 

 
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