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Glossar

Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt

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Ersatzquote

Als Ersatzquote wird das Verhältnis zwischen den jährlichen Rentenleistungen einer versicherten Person aus der 1. und 2. Säule und ihrem jährlichen Einkommen bezeichnet. Dies steht in Zusammenhang mit einem Vorsorgefall wie Alter, Tod oder Invalidität. Das bedeutet, dass das tatsächliche Renteneinkommen mit dem letzten Lohn verglichen wird. Bei einer Ersatzquote von etwa 85-90 Prozent ist das Einkommen vor und nach der Pensionierung gleich hoch. Aufgrund der Lohnabzüge für die Beiträge an die 1. und 2. Säule beträgt der ausbezahlte Lohn in der Regel 85-90 Prozent des nominellen Lohns.

 

 
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