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Glossar

Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt

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Einlagensicherung

Im schweizerischen Konkursrecht sind Einlagen bei Banken und Effektenhändlern seit dem 22. Dezember 2008 bis zum Betrag von neu CHF 100'000 (bisher: CHF 30'000) pro Person in der 2. Klasse privilegiert. Sie werden vor dem Grossteil der anderen, ungesicherten Forderungen beglichen. Damit ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewährleistet, dass diese Beträge den Kunden auch ausbezahlt werden. Die Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler gewährleistet zusätzlich, dass diese Kundenguthaben bis CHF 100'000 rasch, d.h. spätestens 90 Tage nach Schliessung der Bank oder des Effektenhändlers, ausbezahlt werden.

 

 
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