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Glossar

Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt

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Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)

Das BSV hatte bis 2011 die Aufsicht über die gesamtschweizerisch tätigen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, die Vorsorgeeinrichtungen mit nationalem und internationalem Charakter, den Sicherheitsfonds und die Auffangeinrichtung sowie die Oberaufsicht über die kantonalen Aufsichtsbehörden. Im Rahmen der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge geht die Direktaufsicht des BSV über Vorsorgeeinrichtungen mit nationalem oder internationalem Charakter an die Kantone über. Die Oberaufsicht wird neu von einer unabhängigen Oberaufsichtskommission wahrgenommen, die ein professionelles Sekretariat erhält. Aufgabe der Kommission ist es, für eine einheitliche Aufsichtspraxis und die Stabilität des Systems der 2. Säule zu sorgen. Die kantonalen Aufsichtsbehörden müssen neu verwaltungsunabhängig in der Form einer öffentlich-rechtlichen Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestaltet werden.

 

 
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