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Glossar

Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt

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Ausgleichskassen

Rechtlich selbständige Organe, die die Verwaltungsaufgaben der AHV durchführen. Arbeitgeber und Selbständigerwerbende, die einem Verband mit eigener Ausgleichskasse angehören, haben ihre AHV-Beiträge mit einer der 68 Verbandsausgleichskassen abzurechnen. Alle übrigen Arbeitgeber und Selbständigerwerbenden sowie der Grossteil der Nichterwerbstätigen liefern ihre Beiträge direkt an eine der für ihren Geschäfts- bzw. Wohnsitz zuständigen 26 kantonalen Ausgleichskassen bzw. deren AHV-Zweigstellen in den Gemeinden ab. Der Bund führt zwei Ausgleichskassen, nämlich die Eidgenössische Ausgleichskasse für das Personal des Bundes und seiner Betriebe und Anstalten sowie die Schweizerische Ausgleichskasse mit Sitz in Genf. Diese ist für alle Versicherten im Ausland zuständig und ihr obliegt die Durchführung der freiwilligen Versicherung.

 

 
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