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Glossar

Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt

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Ausgleichsfonds

Der Ausgleichsfonds ist für die zentrale Geld- und Vermögensverwaltung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) und der Erwerbsersatzordnung (EO) zuständig. Alle Beiträge für AHV, IV und EO fliessen zum Ausgleichsfonds. Er stellt auch die Gelder für die gesetzlich auszurichtenden Leistungen von AHV, IV und EO bereit. Der Ausgleichsfonds ist von Gesetzes wegen selbständig. Seine Leitung obliegt einem vom Bundesrat gewählten Verwaltungsrat, der sich aus 11 Personen zusammensetzt. Die täglichen Aufgaben werden durch die Geschäftsstelle des Ausgleichsfonds erfüllt. Sie untersteht dem Verwaltungsrat.

 

 
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