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Glossar

Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt

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Auffangeinrichtung BVG

Dies ist eine Vorsorgeeinrichtung, welche jene Arbeitgeber zwangsweise versichert, die ihrer Pflicht, sich einer Vorsorgeeinrichtung anzuschliessen, nicht nachgekommen sind. Auch ein freiwilliger Anschluss an die Auffangeinrichtung ist möglich. An diese Einrichtung müssen zudem jene Freizügigkeitsleistungen überwiesen werden, die sonst nirgends hin überwiesen werden können.

 

 
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