Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt
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Eine Anlagestiftung bietet fondsähnliche Anlageprodukte an, die aus schliesslich schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen der zweiten und dritten Säule vorbehalten sind. Diese Anlageprodukte sind von der Ertragssteuer befreit. Ihre Anteile können einkommenssteuerfrei abgegeben werden, ihre Ausschüttungen erfolgen ohne Abzug von Verrechnungssteuern. Die Anlagestiftungen zeichnen sich durch Mitwirkungsrechte der Anleger in den Organen der Stiftungen aus.
Anlagen Anleihen oder Obligationen
Das 3-Säulen- Konzept
1. Säule: Staatliche Vorsorge
2. Säule: Berufliche Vorsorge
3. Säule: Private Vorsorge