Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt
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In der Verordnung BVV2 Art. 53 ff. wird dargelegt, in welcher Weise eine Vorsorgeeinrichtung ihr Vermögen anlegen darf. Seit Einführung des Freizügigkeitsgesetzes gelten die Anlagevorschriften der BVV2 auch für die nicht-registrierten Vorsorgeeinrichtungen. http://www.admin.ch/ch/d/sr/831_441_1/a53.html
Anlagefonds Anlagestiftung
Das 3-Säulen- Konzept
1. Säule: Staatliche Vorsorge
2. Säule: Berufliche Vorsorge
3. Säule: Private Vorsorge