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Glossar

Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt

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AIFM-Richtlinie

Die EU-Richtlinie für Alternative Investment Fund Managers (AIFM-Richtlinie) führt eine Bewilligungs- und Aufsichtspflicht für alle Alternative Investment Fund Managers (AIFM) ein. Damit will man sicher stellen, dass alle in der EU tätigen AIFM wirksam beaufsichtigt und kontrolliert werden. Sie gilt primär für die Verwaltung (Vermögensverwaltung und Risk Management) von Alternative Investment Funds (AIF), erfasst aber auch die Administrations- und Vertriebsaktivitäten der AIFM in der EU, unabhängig davon, wo die Alternative Investment Fund Managers ihren Sitz haben und wo die AIF domiziliert sind.

 

 
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