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Glossar

Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt

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Value at Risk

Der Begriff Wert im Risiko oder Englisch Value at Risk (VaR) ist ein Risikomass, das angibt, welchen Wert der Verlust einer bestimmten Risikoposition, etwa eines Wertschriftenportfolios, mit gegebener Wahrscheinlichkeit und innerhalb eines gegebenen Zeithorizonts hat.

Versicherter Lohn

Der Lohnanteil, auf dem die Leistungen bei ihrer Fälligkeit berechnet werden.

Versicherungstechnische Rückstellungen

Hiermit werden Passivposten in der Bilanz einer Versicherungsgesellschaft gesondert ausgewiesen, die in Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft stehen. Es handelt sich dabei um passive Rechnungsabgrenzungsposten, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Tatbestände, die mit dem Versicherungsgeschäft zusammenhängen. Beispiel sind etwa künftige Rentenzahlungen, die aufgrund von eingetretenen Schadenfällen geschuldet werden.

Versicherungsvertragsgesetz, VVG

Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) vom 2. April 1908; es regelt das Vertragsverhältnis zwischen Versicherungen und ihren Kunden. In einer ersten Teilrevision wurden per 1. Januar 2006 vordringliche Konsumentenschutzanliegen eingebracht. Mit einer geplanten Totalrevision sollten vor allem die Rechte der Versicherten gestärkt werden. Nach dem Nationalrat hat sich jedoch auch der Ständerat gegen eine umfassende Reform des VVG ausgesprochen. Die Vorschläge des Bundesrates gingen dem Parlament zu weit. Der Bundesrat wurde deshalb im März 2013 beauftragt, eine Teilrevision auszuarbeiten. Wie Kritiker meinen, könnte es jedoch passieren, dass andere, den ganzen Finanzmarkt betreffende Gesetze wie das neue Finanzdienstleistungsgesetz auf die Besonderheiten des Versicherungsmarktes keine Rücksicht mehr nehmen und Regelungen Gesetz werden, die weiter gehen, als das verworfene VVG gegangen wäre.

Vollversicherungsmodell

Dieses bezeichnet das Modell der Sammelstiftungen, in welches Lebensversicherer sämtliche Risiken wie Tod, Invalidität und Alter übernehmen. Solche Sammelstiftungen haben nicht nur einen garantierten Mindestzins im Obligatorium, sie bieten auch eine jährliche Nominalwertgarantie für alle obligatorischen und überobligatorischen Altersgutschriften sowie für bereits gutgeschriebene Überschüsse. Lebensversicherer, die im BVG-Geschäft Überschüsse erzielen, müssen mindestens 90 Prozent davon den Versicherten gutschreiben.

Vorleistung

Damit sind vorläufige Leistungen einer Sozialversicherung gemeint, wenn zweifelhaft ist, welche Sozialversicherung im konkreten Fall leistungspflichtig ist. Im Sozialversicherungsbereich gelten verschiedene Vorleistungspflichten. Massgebend sind jene gegenüber dem Unfall- und Militärversicherer sowie jene gegenüber anderen Vorsorgeeinrichtungen.

Vorsorgeausweis

Der persönliche Ausweis dient der Information der Versicherten. Die Versicherten müssen von der Vorsorgeeinrichtung darin jährlich über ihre Leistungsansprüche, den koordinierten Lohn, den Beitragssatz und das Altersguthaben sowie über die Organisation und die Finanzierung informiert werden. Grundlage der Information ist der jeweils letzte Bericht des Experten für berufliche Vorsorge.

Vorsorgeeinrichtung

Im Register für die berufliche Vorsorge zwecks Durchführung des BVG eingetragene Stiftung (gem. Art. 48 BVG) bzw. eine Vorsorgeeinrichtung mit reglementarischen Leistungen, die dem Freizügigkeitsgesetz (FZG) untersteht. Solche Vorsorgeeinrichtungen sind automatisch dem Sicherheitsfonds BVG angeschlossen (Art. 57 BVG).

Vorsorgefall

Dieser Begriff wird für jene Ereignisse verwendet, die im Rahmen der beruflichen Vorsorge versichert sind. Ein Versicherungsschutz besteht für die Risiken Alter, Invalidität und Tod. In diesen Fällen ist der Versicherte zu einer Rente berechtigt. Bedeutend ist aber nicht nur die Frage, ob ein solcher Vorsorgefall eingetreten ist, sondern auch, zu welchem Zeitpunkt dies erfolgte.

Vorsorgekapital

Das Vorsorgekapital einer Vorsorgeeinrichtung setzt sich aus dem Vorsorgekapital der aktiv Versicherten, der Rentner und den technischen Rückstellungen zusammen. Die Summe aus dem Deckungskapital und den technischen Rückstellungen ergibt das Vorsorgekapital. Es entspricht den Verpflichtungen einer Vorsorgeeinrichtung. Doch nur wenige dieser Verpflichtungen sind jeweils aktuell zur Auszahlung fällig. Viele Verpflichtungen müssen erst in Jahrzehnten, etwa in Form einer Altersrente, an eine versicherte Person überwiesen werden.

Vorsorgeplan

Darunter werden die wichtigsten Bestimmungen des Vorsorgereglements verstanden. Dazu zählt die Bestimmung der Arbeitnehmer, die zum Kreis der versicherten Personen zählen, das Mindestalter für die Aufnahme in den Plan, das Pensionierungsalter, aber auch Lohndaten, Finanzierungsdaten, etwa Höhe der Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber oder die Einkaufsmöglichkeiten, sowie die Vorsorge- und Austrittsleistungen.

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