Sie befinden sich hier: Startseite » Grundlagen der CH-Vorsorge » Glossar

Glossar

Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W XY Z


IAS 19

IAS 19 ist Teil der International Financial Reporting Standards, kurz IFRS, und als solches ein internationaler Rechnungslegungsstandard. IAS 19 legt die Art fest, wie Vorsorgeverpflichtungen von Unternehmen berechnet werden sollen, bzw. besagt, wie der Wert der dafür eingesetzt wird, ermittelt werden soll.

IFRS

Die International Financial Reporting Standards sind Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmen. Sie werden vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben. Sie sollen sicherstellen, dass Jahres- und Konzernabschlüsse international vergleichbar werden, und zwar unabhängig von nationalem Recht. Zahlreiche Länder schreiben börsenkotierten Unternehmen diese Regeln vor. Sie bestehen aus Standards und offiziellen Interpretationen dieser Standards.

Immobilienfonds

Als Immobilienfonds werden verschiedene Gesellschaftsformen bezeichnet, die Kapital von mehreren Anlegern bündeln, um dieses in Immobilien zu investieren. Es gibt mehrere rechtlich und wirtschaftlich verschiedene Konstruktionen, die als Immobilienfonds bezeichnet werden. Dazu zählt etwa der offene Immobilienfonds. Er ist ein Sondervermögen, typischerweise ein Fonds, das vorwiegend oder ausschliesslich aus Immobilien besteht. Offene Immobilienfonds zeichnen sich dadurch aus, dass Kapital grundsätzlich jederzeit eingezahlt und wieder entnommen werden kann. In der Regel hat ein offener Immobilienfonds eine grosse Zahl von Anteilseignern und investiert in eine grössere Anzahl von Einzelobjekten. Zu den Immobilienfonds gehören aber auch die geschlossenen Fonds, die in Immobilien investieren. Ein solcher Fonds wird in der Regel aufgelegt, um ein einzelnes Projekt zu finanzieren. Ist das benötigte Kapital eingezahlt, wird der Fonds geschlossen. Weitere Ein- und Auszahlungen sind ohne Weiteres nicht mehr möglich. Auch REITs (Real Estate Investment Trusts) zählen zu den Immobilienfonds. Dies ist eine meist börsennotierte Kapitalgesellschaft, die in Immobilien investiert.

Indexfonds oder Exchange Traded Funds (ETF)

Das sind Anlagefonds, die in ihrer Titelselektion und Gewichtung die Struktur eines (Börsen)Index nachbilden. Die in diesen Fonds investierten Anleger erwerben somit ein unmittelbares Abbild des dem Index zugrunde liegenden Marktes oder Marktsegments. Entsprechend stimmt die Wertentwicklung oder Performance des Indexfonds weitgehend mit derjenigen des Vergleichsindexes überein.

Institutionelle Anleger

Als institutionelle Anleger werden diejenigen Kapitalmarktteilnehmer bezeichnet, die als Institutionen Gelder (eigene oder die ihrer Kunden) verwalten, und die in der Regel über hohe Investitionsvolumen verfügen. Dazu zählen etwa Kreditinstitute, Investmentgesellschaften, Versicherungen, Investmentfonds, aber auch Institutionen und Organe der öffentlichen Hand. Gegenstück dazu sind private Anleger.

Internes Kontrollsystem

Ein internes Kontrollsystem (IKS) besteht aus systematisch angelegten organisatorischen und technischen Massnahmen und Kontrollen, die es dem Führungsorgan und den Akteuren einer Vorsorgeeinrichtung erlauben, die Geschäftstätigkeit ordnungsgemäss auszuführen. Das BVG macht keine bestimmten Vorschriften, wie das Interne Kontrollsystem einer Vorsorgeeinrichtung auszusehen hat. Aus verschiedenen Bestimmungen kann jedoch abgeleitet werden, dass die Geschäftsführung ordnungsgemäss erfolgen muss. Das bedeutet, dass die Geschäftsprozesse funktionieren müssen und dabei wirtschaftlich sind. Es müssen zuverlässige betriebliche Informationen daraus gewonnen werden können, das Vermögen muss geschützt sein und Vorschriften, Gesetze und Reglemente müssen eingehalten werden.

Invalidität

Dies ist eine Beeinträchtigung der Erwerbsmöglichkeiten einer versicherten Person, die durch einen versicherten Gesundheitsschaden verursacht wurde und andauernd oder während längerer Zeit besteht. Invalidität kann Folge von Geburtsgebrechen, Krankheit oder Unfall sein.

Invaliditätsgrad

Für die Bestimmung des Invaliditätsgrads wird das Erwerbseinkommen, das die versicherte Person (nach Durchführung der medizinischen Behandlung sowie allfälliger Eingliederungsmassnahmen und nach Eintritt der Invalidität) durch eine ihr zumutbare Tätigkeit erzielen könnte, in Beziehung zum Erwerbseinkommen gesetzt, das sie erzielen könnte, wenn sie nicht invalid geworden wäre.

IV

Abkürzung für die staatliche Invalidenversicherung im Rahmen der ersten Säule. Invalide Versicherte, die vollinvalid sind, sind nicht sicherheitsfondspflichtig. Für Teilinvalide ist die Abrechnung nur über den aktiven Teil des Alterskontos erforderlich.

Anzeige
 
Twitterdel.icio.usgoogle.comLinkaARENAlive.comMister Wong
Copyright © 2011-2024 vorsorgeexperten.ch. Alle Rechte vorbehalten.