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Glossar

Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt

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Garantie

Bei Vollversicherungen geben Lebensversicherer, die Vorsorgeeinrichtungen voll rückversichern, eine Garantie ab. Diese Garantie beinhaltet, dass das Altersguthaben der Versicherten (gemäss den vom Bundesrat festgelegten Parametern BVG-Mindestzinssatz und BVG Umwandlungssatz) stets durch entsprechende Vermögenswerte gedeckt ist. Für den Aufbau der Altersguthaben muss also eine Substanzerhaltung gewährleistet sein. Altersrenten, die gemäss gesetzlichem Umwandlungssatz gewährt werden, sind lebenslänglich garantiert. Daraus folgt, dass der Lebensversicherer auch die nötigen Liquiditätsanforderungen leisten muss, so dass die Vorsorgeeinrichtung ihre Verpflichtungen jederzeit erfüllen kann.

Geldpolitik

Unter diesem Begriff werden alle wirtschaftspolitischen Massnahmen zusammengefasst, die eine Zentralbank ergreift, um ihre Ziele zu verwirklichen. Betreibt eine Zentralbank eine sogenannt lockere Geldpolitik, bedeutet das etwa, dass sie die Leitzinsen tief hält und die Geldschleusen weit öffnet, um die Märkte mit ausreichend Liquidität zu versorgen. Betreibt sie hingegen eine restriktive Geldpolitik, setzt sie die Leitzinsen hoch an und schöpft Geld ab.

Geldwäschereigesetz GwG

Das Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor stammt vom 10. Oktober 1997. Es auferlegt Finanzintermediären spezielle Sorgfaltspflichten. Dazu zählen die Identifizierung der Vertragspartei, die Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person sowie besondere Abklärungspflichten, die Dokumentationspflicht sowie die Pflicht, organisatorische Massnahmen zur Verhinderung der Geldwäscherei vorzunehmen. Bei Verdacht auf Geldwäscherei muss der Finanzintermediär eine Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (Money Laundering Reporting Office Switzerland MROS) im Bundesamt für Polizei machen. Das Geldwäschereigesetz gilt für alle Finanzintermediäre. Dazu gehören Banken, Effektenhändler, Spielbanken und unter bestimmten Voraussetzungen auch Fondsleitungen, gewisse Investmentgesellschaften und Vermögensverwalter nach dem Kapitalanlagegesetz sowie Versicherungseinrichtungen. Sie alle unterstehen zusätzlich Spezialgesetzen des Bundes und sind einer staatlichen Aufsicht unterstellt.

Gemeinschaftseinrichtung

Eine Vorsorgeeinrichtung oder –stiftung, der verschiedene Unternehmen bzw. Arbeitgeber angeschlossen sind. Diese sind meist durch eine bestimmte Gemeinsamkeit verbunden und bieten ihren Versicherten deshalb eine einheitliche Vorsorgelösung. Merkmal solcher Vorsorgeeinrichtungen ist, dass die Organisation und die Rechnungsführung einheitlich geregelt sind. Beispiel sind Stiftungen von Berufsbranchenverbänden oder von Grossunternehmen.

Gemeinschaftskonto (Compte-joint)

Gemeinschaftskonten lauten nicht auf den Namen eines, sondern mehrerer Bankkunden. Das Gesetz sieht vor, dass das Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto in einem ersten Schritt anteilsmässig zwischen den Bankkunden aufgeteilt wird. In einem zweiten Schritt wird dieser Anteil an die privilegierte Einlage der beteiligten Bankkunden angerechnet.

Gemischte Finanzierung

Die Finanzierung der Vorsorgeleistungen bei Alter, Tod und Invalidität werden hierbei unter Anwendung verschiedener Finanzierungsmethoden berechnet.

Governance von Pensionskassen

Das oberste Organ einer Vorsorgeeinrichtung hat als Hauptaufgabe die Gesamtführung wahrzunehmen. Der zentrale Auftrag eines Stiftungsrates besteht darin, im Interesse von Destinatären bzw. Versicherten und anderen Anspruchsgruppen die Vorsorgezwecke ordnungsgemäss und bedarfsgerecht zu erfüllen und für entsprechende Vorsorgesicherheit zu sorgen.

Grenzsteuersatz

Mit diesem Steuersatz wird das zusätzlich verdiente steuerbare Einkommen versteuert. Er wird teilweise auch als marginaler Steuersatz bezeichnet. Der Grenzsteuersatz ist jedoch nicht mit dem effektiven oder durchschnittlichen Steuersatz zu verwechseln.

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