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Die Säule 3a als gebundene Vorsorgelösung

Mit dem privaten und freiwilligen Sparen in der gebundenen Vorsorge 3a lässt sich nicht nur ordentlich Kapital ansparen und das Alter besser absichern. Da die Säule 3a vom Staat durch steuerliche Anreize gefördert wird, lassen sich damit auch sehr gut Steuern sparen.

Die private Vorsorge der Säule 3a ist in der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) geregelt, welche am 1. Januar 1985 in Kraft trat. Danach können in der Schweiz wohnhafte, steuerpflichtige Erwerbstätige jedes Jahr einen gesetzlichen Höchstbetrag in die Säule 3a einzahlen und diesen Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen. Die Erträge sind zudem Einkommens- und Verrechnungssteuer frei. Zwar bietet diese Form des privaten Alterssparens erhebliche Steuervorteile, doch ist man in der gebundenen Vorsorge auch strengen gesetzlichen Regeln unterstellt.

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Wer darf in die private Vorsorge der Säule 3a einzahlen?

Jeder in der Schweiz wohnhafte Bürger, der über ein AHV-pflichtiges Einkommen verfügt, darf in die gebundene Vorsorge der Säule 3a einzahlen. Bei Ehepaaren sind beide Ehepartner zur Einzahlung berechtigt, sofern beide ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen.

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Wer kann wie viel steuerfrei in die gebundene Vorsorge investieren?

Der Bundesrat hat die steuerliche Begünstigung 1985 in der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) festgelegt. Nur Erwerbstätige können einen Steuerabzug vornehmen. Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende, die bereits einer Pensionskasse bzw. einer Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule angehören, können jährlich bis zu 7'056 Franken (Stand: 2023) in die Säule 3a einzahlen und vom steuerbaren Einkommen abziehen. Für Erwerbstätige ohne BVG sind es 20 Prozent des AHV-Lohnes, maximal jedoch 35'280 Franken. Hat eine versicherte Person mehrere Vorsorgekonten der Säule 3a eröffnet, darf die darauf einbezahlte Gesamtsumme den gesetzlich limitierten Höchstbetrag nicht übersteigen. Personen, die über das ordentliche Pensionsalter hinaus (Männer mit 65 und Frauen mit 64 Jahren) erwerbstätig sind, dürfen noch während fünf Jahren in die Säule 3a einzahlen.

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Wie gross ist der Steuerspareffekt?

Je höher das Einkommen einer versicherten Person ist, desto grösser ist der Steuerspareffekt bei Einzahlungen in die gebundene Vorsorge. Grund dafür ist das progressive Steuersystem in der Schweiz, wonach die Steuerlast bei steigendem Einkommen bzw. Vermögen nicht linear, sondern progressiv zunimmt.

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Unter welchen Voraussetzungen lässt der Staat steuerliche Abzüge gelten?

Damit der Staat die steuerlichen Privilegien gewährt, muss die private Vorsorge gewisse Voraussetzungen erfüllen. So dürfen nur speziell dafür errichtete Stiftungen von Vorsorgeeinrichtungen und Banken sowie Versicherungen die gebundene Vorsorge anbieten. Auch müssen die Verträge, die der Versicherungsnehmer mit der Vorsorgeeinrichtung abschliesst, ausschliesslich und unwiderruflich der Vorsorge dienen.

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Ab wann kann das angespartes Kapital aus der Säule 3a bezogen werden?

Vorsorgegelder aus der Säule 3a sind, unabhängig davon, bei welcher Vorsorgeeinrichtung sie angelegt wurden, gesetzlich bis fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung gesperrt. Das Kapital kann also erst mit 60 bzw. 59 Jahren bezogen werden. Wer über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeitet, kann den Bezug bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit, längstens jedoch um fünf Jahre aufschieben. Bei der Auszahlung von Kapitalleistungen wird eine einmalige Steuerzahlung fällig. Es handelt sich dabei aber um eine reduzierte Steuer, da Kapitalien getrennt vom übrigen Einkommen und nach speziellen Methoden besteuert werden.

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Was sind die Bedingungen für eine frühzeitige Auszahlung von 3a-Geldern?

Eine vorzeitige Auszahlung von Kapital aus der Säule 3a ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Grundsätzlich sind die Bedingungen dieselben wie bei der Barauszahlung von Freizügigkeitsleistungen der 2. Säule. Als Gründe gelten etwa Tod oder Invalidität, die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum oder die Rückzahlung bzw. Amortisation einer Hypothek, das definitive Verlassen der Schweiz bzw. des EU/EFTA-Raums sowie die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Gibt der Versicherte seine selbständige Erwerbstätigkeit auf und kauft sich als Arbeitnehmender bei einer Pensionskasse neu ein, kann er dafür ebenfalls 3a-Gelder verwenden. Das Abtreten oder Verpfänden von 3a-Geldern ist nur möglich, wenn es dem Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum dient.

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Wie lassen sich bei der Auszahlung von 3a-Geldern Steuern sparen?

Um zu verhindern, dass bei der Auszahlung des angesparten Kapitals aus der Säule 3a allzu hohe Steuern anfallen, lohnt es sich, in der Ansparphase mehrere 3a-Konten bzw. -Depots anzulegen. Erlaubt sind bis zu fünf Spareinlagen in die Säule 3a. Somit können diese später gestaffelt aufgelöst bzw. das Kapital daraus bezogen werden, womit die Auszahlungen in unterschiedliche Steuerperioden fallen. Bei Ehepaaren werden Bezüge in derselben Steuerperiode zusammengezählt. Es ist ausserdem empfehlenswert darauf zu achten, dass Auszahlungen aus der Säule 3a nicht mit dem Bezug von Geldern aus der 2. Säule zusammenfallen.

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Wo kann man 3a-Gelder anlegen?

Finanzprodukte im Rahmen der Säule 3a werden durch gewisse Vorsorgestiftungen sowie von Banken und Versicherungen angeboten.

Als Anlageprodukte kommen bei Vorsorgestiftungen und Banken entweder 3a-Konten oder 3a-Wertschriftendepots in Frage. Die Zinssätze auf den 3a-Konten sind in der Regel höher als jene auf normalen Sparkonten. Wertschriftendepots der Säule 3a entsprechen meist Standardlösungen auf Basis von Anlagefonds mit einem Aktienanteil zwischen 15 und 50 Prozent (BVV2-konform). Ein 3a-Konto ist gegenüber Wertschriftenlösungen grundsätzlich flexibler. Mit Wertschriften lassen sich über einen längeren Zeitraum jedoch höhere Renditen erzielen.

Versicherungen bieten verschiedene Sparformen an. So verbinden gemischte Lebensversicherungen einen langfristigen Vermögensaufbau mit der Möglichkeit, nahestehende Personen abzusichern. Dabei fliesst ein Teil der Prämie in den sogenannten Sparteil der Versicherung, welcher verzinst und bei Ablauf der Police ausbezahlt wird. Mit dem anderen Prämienteil wird der Risikoteil finanziert. In den meisten Fällen handelt es sich um ein Todesfallkapital und einen Risikoschutz im Fall von Erwerbsunfähigkeit. Man kann den Sparteil einer Säule 3a-Lebensversicherung aber auch in Anlagefonds investieren. Dabei werden die Fonds meist von der jeweiligen Versicherung vorgegeben. Ein Teil des Kapitals wird somit indirekt in Wertschriften investiert, die grösseren Wertschwankungen unterliegen. Ein Endkapital wird deshalb nur selten garantiert, es sei denn, es handelt sich um fondsgebundene Lebensversicherungen mit Kapitalschutz. Dieser muss dann allerdings auf Kosten der Rendite erkauft werden. An Stelle einer Lebensversicherung mit Kapitalauszahlung kann man auch eine Leibrentenversicherung abschliessen. Statt des Endkapitals erhält man damit eine monatliche Rente ausbezahlt.

In der Regel werden Lebensversicherungen durch die Bezahlung monatlicher Prämien finanziert. Es ist aber auch möglich, mit einer Einmaleinlage in eine Lebensversicherung zu investieren. Entscheidet man sich für eine Einmalprämie, können die steuerlichen Vorteile nur dann geltend gemacht werden, wenn es sich um Policen als Vorsorgeverträge im Rahmen der 3. Säule handelt. Das bedeutet, dass die Lebensversicherungs-Policen mindestens 5 Jahre laufen müssen – bei fondsgebundenen Lebensversicherungen sogar 10 Jahre. Auch muss der Abschluss einer Police vor dem 66. Geburtstag und die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr erfolgen.

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Wie flexibel ist man mit 3a-Produkten?

Grundsätzlich profitieren Lebensversicherungen in der 3. Säule von denselben Steuervorteilen wie 3a-Konten oder -Depots. Das Kapital, das bei Versicherungen in 3a-Produkte investiert wird, ist jedoch bis zum Ablauf der Versicherungspolicen gesperrt. Das gestaltet die Steueroptimierung etwas schwieriger als mit 3a-Konten oder -Depots. Eine Staffelung der Auszahlungen ist nur dann möglich, wenn beim Abschluss der Versicherungen darauf geachtet wird, dass sie in unterschiedlichen Jahren ablaufen. 3a-Lebensversicherungen verpflichten den Sparer zudem, die Prämie regelmässig zu bezahlen (Sparzwang). Die obligatorischen Einzahlungen machen Versicherungen deshalb etwas unflexibel.

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Glossar

Die wichtigsten Begriffe der CH-Vorsorge einfach erklärt

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W XY Z

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