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Viele Pensionskassen scheinen ihre finanzielle Lage zu beschönigen

Montag, 06.02.2017

Um einen Umwandlungssatz von 6.8% im BVG-Obligatorium zu finanzieren, müssten Pensionskassen eine Anlagerendite von jährlich 5% erzielen. Tatsächlich liegt sie bei vielen Kassen weit darunter. Die Kassen weisen indes hohe Deckungsgrade aus.

Schweizer Pensionskassen wiesen zu hohe Deckungsgrade und damit eine vermeintlich zu gute finanzielle Situation aus und riskierten damit Fehlentscheidungen, äusserte Pascal Renaud, Vorstandsmitglied der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten, gemäss einem Bericht der «Neuen Zürcher Zeitung» (NZZ) an der jährlichen Veranstaltung der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS). Gemäss der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) lag der durchschnittliche Deckungsgrad von Schweizer Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie 2015 bei 105.1% und bei Pensionskassen mit Staatsgarantie bei 76.1%. Der Deckungsgrad setzt das vorhandene Vermögen einer Pensionskasse ins Verhältnis ihrer zu zahlenden Leistungen. Dabei stehen 100% für die vollständige Deckung der Verpflichtungen.

Mehrheit der Kassen erzielt die benötigte Anlagerendite nicht

Um den im BVG definierten obligatorischen Minimalleistungen (Obligatorium) nachzukommen, wonach das Alterskapital bis zur Lohnsumme von 84'600 Franken (2017) zu mindestens 6.8% verzinst werden muss (Mindestumwandlungssatz), müssten Schweizer Pensionskassen gemäss Renaud eine Anlagerendite von 5% pro Jahr erwirtschaften. Selbst wenn die Rentenreform „Altersvorsorge 2020“ verabschiedet würde, wodurch die Pensionskassen den BVG-Mindestumwandlungssatz auf 6% absenken könnten, müssten sie noch eine jährliche Anlagerendite von 4% erzielen, um die Neurenten zu finanzieren. Die tatsächlich erzielten Anlagerenditen der Pensionskassen lagen 2015 jedoch mehrheitlich unter 4%. Die aktiven Versicherten müssten somit eine tiefere Verzinsung ihrer Altersguthaben in Kauf nehmen, um die Lücken zu finanzieren.

Kassen scheinen Rentenverpflichtungen unterbewertet zu haben

Die sehr tiefen Zinsen würden die Vorsorgeeinrichtungen laut Renaud an sich zu massiven Senkungen der technischen Zinssätze zwingen, berichtet die NZZ weiter. Denn ist der technische Zinssatz, den sie zur Diskontierung der zukünftigen Leistungen verwenden, zu hoch, weisen die Kassen zu tiefe Verpflichtungen und einen zu hohen Deckungsgrad aus. Deshalb seien die Rentenverpflichtungen vieler Vorsorgeeinrichtungen unterbewertet, wie Renaud laut NZZ aufgezeigt hat. Stattdessen hätten die Pensionskassen die technischen Zinssätze nicht stark und schnell genug gesenkt. Die Rentenverpflichtungen scheinen damit unterbewertet zu sein.

Technischer Zinssatz sollte entsprechend den Verpflichtungen festgelegt werden

Renaud empfiehlt den Pensionskassen, den technischen Zinssatz prinzipienbasiert anhand einer Zinsstrukturkurve entsprechend den Verpflichtungen festzulegen, anstatt ihn jedes Jahr durch den Stiftungsrat zu beschliessen. Das Ausweisen eines zu hohen Deckungsgrades sei problematisch, denn dies könne beispielsweise dazu führen, dass die Verantwortlichen von Vorsorgeeinrichtungen die Lage ihrer Kasse zu rosig einschätzten. Folgen davon könnten Investitionen in zu riskante Anlagen oder zu grosszügige Leistungen für aktive Versicherte und Rentner sein.

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