Sie befinden sich hier: Startseite » Aktuelle Themen » Artikel

Sind Volksabstimmungen über Änderungen der BVG-Zinssätze bald nicht mehr möglich?

Montag, 29.04.2013

Die Sozialkommission des Nationalrats hat einer parlamentarischen Initiative zugestimmt, wonach Mindestzins und Mindestumwandlungssatz aus dem Gesetz entfernt werden sollen. Ein Referendum gegen Änderungen der Sätze wäre damit nicht mehr möglich.

Die Sozialkommission des Nationalrats (SGK) hat sich mit 14 zu 8 Stimmen für eine parlamentarische Initiative von Toni Bortoluzzi (SVP) ausgesprochen, welche die Festlegung des Mindestzinssatzes und des Mindestumwandlungssatzes aus dem Gesetz entfernen will, wie Medien berichten. Eine Abstimmung wie im März 2010, als das Volk die geplante Senkung des Umwandlungssatzes bei Pensionskassen abschmetterte, wäre damit nicht mehr möglich.

BVG-Zinssätze werden kontinuierlich gesenkt

BVG-Altersguthaben der obligatorischen Vorsorge werden seit 2012 nur noch zu mindestens 1,5% verzinst. Seit 1985 wurde der Mindestzinssatz von damals 4% kontinuierlich gesenkt.

Altersguthaben bestehen aus den Altersgutschriften, welche versicherte Person während ihres Erwerbslebens bei Pensionskassen angespart haben, sowie aus den darauf gutgeschriebenen Zinsen.  Der Mindestzinssatz wird vom Bundesrat festgelegt.

Mit dem (Mindest-) Umwandlungssatz wird das BVG-Altersguthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung in eine jährliche Altersrente umgewandelt. Der Umwandlungssatz ist im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) festgelegt. Für den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) wird durch das Parlament ein Mindestumwandlungssatz festgelegt.

Da die Lebenserwartung in den letzten zwanzig Jahren stark gestiegen ist, wurde im Rahmen der 1. BVG-Revision von 2003 eine Senkung der Mindestumwandlungssatzes von 7,2% für Frauen bzw. 7,15% für Männer im Jahre 2006 auf 6.8 % bis 2013 (für Frauen) bzw. bis 2015 (für Männer) beschlossen. Eine weitere Senkung auf 6.4% bis 2015 war im Parlament zwar angenommen, dagegen jedoch das Referendum ergriffen worden. Das Volk lehnte eine Senkung im März 2010 mit 72,7% der Stimmen ab.

BVG ist generell überreguliert

Wie Bortoluzzi seinen Vorstoss begründet, müssten die Pensionskassen wegen der gesetzlichen Bestimmungen Leistungen ausrichten, die nicht gedeckt seien. Das gehe auf Kosten der heutigen Beitragszahler.

In Anbetracht der Grösse der zweiten Säule seien griffige Regeln dringend nötig. Die Politik hinke dem Kapitalmarkt wegen der rigiden Regeln aber permanent hinterher. Auch sei das BVG generell überreguliert. Zwischen den Anbietern von Vorsorgelösungen solle stattdessen der Wettbewerb spielen.

Ständerat muss ebenfalls zustimmen

Das Geschäft geht nun an die Schwesterkommission des Ständerats. Stimmt diese der parlamentarischen Initiative ebenfalls zu, kann die nationalrätliche Kommission einen Entwurf ausarbeiten.

Anzeige
 
Twitterdel.icio.usgoogle.comLinkaARENAlive.comMister Wong
Copyright © 2011-2024 vorsorgeexperten.ch. Alle Rechte vorbehalten.