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«Rest-Risiken vor allem mit Insurance Wrappers von US-Kunden bestehen»

Montag, 16.07.2012

Insurance Wrappers bzw. Lebensversicherungsverträge, die ein Vermögen ummanteln und steuerlich begünstigt sind, geraten zunehmend unter Beschuss. Auch wenn sie ausländische Steuergesetze einhalten, werten Analysten sie als Risiko.

Während einiger Zeit schienen Insurance Wrappers bzw. Lebensversicherungen mit separater Konto-/Depotverwaltung für Lebensversicherer ein einträgliches Geschäft mit vermögenden Kunden zu sein. Besonders ab 2005 nahm der Vertrieb von Versicherungs-Wrappers stark zu. Das damit verwaltete Vermögen etwa der Swiss Life stieg von 200 Millionen Schweizer Franken im Jahre 2005 auf 12 Milliarden Franken im Jahre 2009 an, wie Medien damals berichteten. Zu den grossen Anbietern gehörte neben der Swiss Life auch die Baloise.

Anlagedepot oder Konto lautet auf den Versicherer

Im Rahmen eines solchen Lebensversicherungsvertrages führt ein Versicherungsunternehmen bei einer Bank oder einem Effektenhändler ein Anlagedepot/-konto oder Unterdepot/-konto, das ihm zur Aufbewahrung und Verwaltung von Vermögensanlagen des Kunden dient. Das Eigentum an den Vermögenswerten geht damit auf das Versicherungsunternehmen über. Dieses kann dem Versicherungsnehmer eine Vollmacht oder ein Auskunftsrecht über das Anlagedepot erteilen, die eingebrachten Vermögenswerte gemäss einer abgesprochenen Anlagestrategie verwalten und auch bestätigen, dass das Versicherungsprodukt den im Steuerdomizilland des Versicherungsnehmers geltenden Anforderungen an eine Lebensversicherung genügt.

Im Zentrum steht die Steueroptimierung

Da der Lebensversicherungsvertrag das vorzeitige Ableben des Kunden bzw. das biometrische Risiko gegen Prämienrechnung abdeckt, sind Insurance Wrappers in vielen Ländern steuerlich begünstigt. Die Besteuerung der Erträge aus den Vermögensanlagen wird zudem bis zur Fälligkeit der Versicherung aufgeschoben. Gelangen deklarierte Vermögen aus langjährigen Verträgen zur Auszahlung und hat der Begünstigte ein gewisses Alter überschritten, können je nach Land auch reduzierte Steuersätze gelten.

Kritiker beanstanden, dass die Wertschriftendepots oder Konten bei der Bank bleiben, nicht aber auf die begünstigte Person, sondern auf den Versicherer lauten. Somit könnten unbemerkt Steuern hinterzogen werden. Der Kunde des Versicherers unterschreibe zwar, dass die Gelder in der Police versteuert seien. Versicherer würden mit solchen Selbstdeklarationen aber schlicht auf die Steuerehrlichkeit der Kunden setzen, ohne dies überprüfen zu können.

Regulierung im Umgang mit Insurance Wrappers wurde verschärft

Ende 2010 hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA die Regelungen zu den Pflichten von Finanzintermediären im Umgang mit Lebensversicherungen mit separater Konto-/Depotführung zwar verschärft. Die verschärften Anforderungen sind jedoch nur auf Insurance Wrapper-Produkte anwendbar, deren Anlagedepot/-konto oder Unterdepot/-konto nach dem 1. Januar 2011 beim Finanzintermediär eröffnet wurde. Auf vor dem 1. Januar 2011 bestehende Geschäftsbeziehungen finden sie grundsätzlich keine Anwendung. Die Prüfgesellschaften sind seit Mitte letzten Jahres allerdings dazu angehalten, die Einhaltung dieser Anforderungen zu prüfen.

Während diese Verschärfung der Regulierung auf die Praxis von Baloise laut eigenen Angaben keine Auswirkungen hatte, hat Swiss Life die Vertragsdokumentation inzwischen angepasst. Demnach muss der Kunde unterschreiben, dass dem Finanzintermediär zwecks Identifikation des Versicherungsnehmers und effektiven Prämienzahlers personenbezogene Daten weitergegeben werden dürfen. Bei den Banken jedoch soll die Praxis sehr unterschiedlich sein.

Bankkunden ins Visier von Steuerfahndern geraten

Kunden der Credit Suisse, die solche Insurance Wrappers gekauft haben, sind nun ins Visier von deutschen Steuerfahndern geraten, wie «nzz.ch» berichtet. Sie sollen in Verdacht stehen, mit entsprechenden Produkten, welche die CS zwischen 2004 und 2009 über ihre Tochtergesellschaft CS Life & Pensions unter Einschaltung einer auf Bermuda angesiedelten Zweckgesellschaft vertrieben hat, möglicherweise gegen deutsche Steuergesetze verstossen zu haben. Dabei hätten Kunden, die solche Verträge eingegangen seien, seinerzeit mit Unterschrift explizit bestätigen müssen, für ihre Steuererklärung selbst verantwortlich zu sein, wie nzz.ch einen Bankensprecher zitiert.

Versicherer geben sich zuversichtlich

Wie die Baloise gegenüber der NZZ am Sonntag beteuert haben soll, basiere das Geschäftsmodell von Baloise seit jeher darauf, nur Produkte anzubieten, die im Zielland rechtlich, steuerlich und aufsichtsrechtlich anerkannt seien. Die Produkte würden jeweils von der Aufsichtsbehörde im Domizilland bewilligt. Für einige Länder gäbe es auch Mitteilungspflichten an die Steuerbehörden. Zudem verlangten alle Versicherer von ihren Kunden eine schriftliche Bestätigung, dass die Gelder versteuert worden seien.

Swiss Life indes soll gemäss NZZaS die Unterschiede zu den CS-Konstrukten herausgestrichen haben. So seien bei den Wrapper-Produkten der Swiss Life, die alle im Einklang mit den lokalen Vorschriften in den verschiedenen Ländern stünden, weder Barbezüge noch Einfluss auf die Vermögensverwaltung möglich.

Analysten äussern Bedenken

Diese neusten Entwicklungen bei Credit Suisse lösen bei manchen Analysten ein gewisses Unbehagen aus. So äussert etwa Daniel Bischof von Helvea seine Bedenken über den Lebensversicherer Swiss Life, der Reserven in Höhe von rund 17 Milliarden Franken in seinem Versicherungsgeschäft International halte, wovon der Grossteil in Bezug zum Wrappers-Geschäft stehe. Obwohl Swiss Lifes Produkte lokale Gesetzgebungen einhalten würden und die Kunden bestätigen müssten, dass entsprechende Gelder versteuert seien, bleibe doch ein Rest-Risiko bestehen, vor allem für Wrappers von US-Kunden.

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