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Pensionskasse des Bundes senkt Umwandlungssatz

Mittwoch, 18.05.2011

Die PUBLICA will den Umwandlungssatz auf Renten ihrer Versicherten per 1. Juli 2012 auf 6,15% senken. Damit trägt sie der gestiegenen Lebenserwartung Rechnung. Der Bundesrat hat nun verschiedene Begleitmassnahmen genehmigt.

Um Verluste zu verhindern, hat die PUBLICA im Januar 2011 entschieden, den Umwandlungssatz im Vorsorgewerk Bund von aktuell 6,53% auf 6,15% zu senken. Denn die Lebenserwartung in der Schweiz ist steigend. Im Vergleich zu 2005 leben Männer heute um ein Jahr, Frauen um ein halbes Jahr länger. Aus diesem Grund hätten die Rechnungsgrundlagen für die Renten von PUBLICA angepasst werden müssen, schreibt das Eidgenössische Personalamt.

Senkung des Umwandlungssatzes führt zu tieferen Renten

Ohne Begleitmassnahmen würde die Senkung des Umwandlungssatzes zu tieferen Altersrenten führen. Eine versicherte Person, die heute im Alter von 65 eine Rente von 3‘000 Franken pro Monat erwarten könne, erhalte nach der Senkung des Umwandlungssatzes noch 2‘823 Franken pro Monat. Um tieferen Altersrenten entgegen zu wirken, habe der Bundesrat für das an PUBLICA angeschlossene Vorsorgewerk Bund verschiedene Begleitmassnahmen genehmigt.

Begleitmassnahmen sollen Auswirkungen abfedern

Erstens würden Rückstellungen – explizit gebildet, um Auswirkungen von Grundlagenwechseln abzufedern – aufgelöst und auf die Alterskonten der Versicherten verteilt. Die Gutschrift erfolge proportional zum Altersguthaben der versicherten Personen und dem vom POB beschlossenen Verteilungsplan. Zweitens habe der Bundesrat eine Erhöhung der Sparbeiträge um 6,18% genehmigt. Bei den über 35-jährigen Versicherten übernähme der Arbeitgeber Bund diese Beitragserhöhung. Für die 22- bis 34-jährigen erfolge die Erhöhung paritätisch, die Beiträge würden also für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im gleichen Umfang erhöht. Die Erhöhung der Sparbeiträge führe zu jährlichen Mehrausgaben von 36 Millionen Franken.
Dank dieser Begleitmassnahmen könne das Leistungsniveau trotz tieferem Umwandlungssatz weitgehend beibehalten und einem möglichen „Torschlusseffekt" entgegen gewirkt werden, wie das Eidgenössische Personalamt erkärt.

Lücke aus Wechsel wird Wertschwankungsreserven belastet

Auf die laufenden Renten habe der Grundlagenwechsel keine Auswirkungen. Sie blieben nominal unverändert. Allerdings reiche das Kapital, das die Rentenbeziehenden zusammen mit dem Arbeitgeber für die Finanzierung der Renten geäufnet hätten, nicht mehr aus. Selbst wenn die dazu gebildete Rückstellung aufgelöst würde, bestehe weiterhin eine Lücke von 320 Millionen Franken. Diese werde auf den Zeitpunkt des Grundlagenwechsels den Wertschwankungsreserven belastet. Dadurch sinke der Deckungsgrad um rund 1,5 Prozentpunkte.

Im Fall von Unterdeckung will Bundesrat weitere Mittel beantragen

Das Vorsorgewerk Bund weise aktuell einen Deckungsgrad von mehr als 104% aus und falle allein durch diese Senkung nicht in eine Unterdeckung. Sollten in den nächsten Jahren erheblich tiefere Renditen erwirtschaftet werden, könne dies allerdings geschehen. Da die Rentenbeziehenden von Gesetzes wegen kaum an einer Sanierung beteiligt werden könnten, müsse eine Sanierung primär von den Versicherten getragen werden. Aus diesem Grund sei der Bundesrat bereit, im Falle einer Unterdeckung den eidgenössischen Räten die Mittel für die Schliessung der erwähnten Deckungslücke zu beantragen, bevor weitere Sanierungsmassnahmen eingeleitet würden.

Lastenverteilung zwischen Angestellten und Bund soll angemessen sein

Mit seinen heute beschlossenen Massnahmen befolge der Bundesrat die von ihm im Dezember 2010 verabschiedete Personalstrategie, wonach in der beruflichen Vorsorge für die Versicherten ein möglichst hoher Grad an Verlässlichkeit und eine angemessene Lastenverteilung zwischen den Angestellten und dem Arbeitgeber Bund anzustreben sei.

Die vom Bundesrat an die Adresse der Arbeitgeber der dezentralen Bundesverwaltung gerichteten qualitativen Empfehlungen zur Bewältigung des Grundlagenwechsels seien Ausfluss seiner Eignerpolitik. Die Empfehlungen würden im Kern vorsehen, dass sich die Arbeitgeber der dezentralen Bundesverwaltung auf die Erhaltung des bisherigen Leistungsniveaus konzentrierten und sich dazu an den Massnahmen des Bundesrates für das Vorsorgewerk Bund orientierten. Im Vorsorgewerk Bund sind die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung und der Eidgenössischen Alkoholverwaltung versichert.

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