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Pensionskasse der Swiss Re senkt Altersrenten

Donnerstag, 23.06.2011

Die PK des weltweit grössten Rückversicherers wechselt per 1. Januar 2012 die technischen Grundlagen für die Berechnung der Leistungen und der Verpflichtungen in der beruflichen Vorsorge. Der technische Zinssatz wird gesenkt, was eine Senkung der Umwandlungssätze und der Alterspension zur Folge hat.

Die Pensionskasse Swiss Re kündigt auf ihrer Website an, dass sie auf den 1. Januar 2012 die technischen Grundlagen für die Berechnung der Leistungen und der Verpflichtungen in der beruflichen Vorsorge auf BVG 2010 wechseln und den technischen Zinssatz von 3,5% auf 3% senken wird.

Erhöhtes Lebensalter zwingt zur Reduktion der Mindestaltersrenten

Wie die Beratungsunternehmen Aon Hewitt und LCP Libera, welche die Daten für die technischen Grundlagen BVG 2010 aufbereitet haben, vergangenen Dezember erklärten, würden die Erhebungen (von 14 autonomen Pensionskassen) belegen, dass die Schweizerinnen und Schweizer immer älter werden. So sei die Lebenserwartung für 65-jährige Männer innerhalb von fünf Jahren um etwa ein Jahr auf 18,9 Jahre (nach der Pensionierung) und für gleichaltrige Frauen um knapp ein halbes Jahr auf 21,4 Jahre gestiegen. Um keine Verluste zu machen, müssten die Pensionskassen den BVG-Mindestumwandlungssatz (für die Berechnung der gesetzlichen Mindestaltersrenten) senken. Lege man für das Jahr 2010 einen technischen Zinssatz von 3,5% und eine Gewichtung von 70% Männern und 30% Frauen zu Grunde, müsse der BVG-Mindestumwandlungssatz bei 6,41% liegen. Dies entspreche ungefähr dem Wert, der am 7. März 2010 per Volksabstimmung abgelehnt worden sei. Mit einem technischen Zinssatz von 3% dürfe der BVG-Mindestumwandlungssatz gar nur noch 6,08% betragen.

Kürzung der Alterspension soll abgefedert werden

Der Stiftungsrat der PK Swiss Re ist diesem Rat offenbar gefolgt. Wie er verlauten lässt, habe die Umstellung eine Senkung der Umwandlungssätze zur Folge. Für Männer und Frauen mit Alter 58 liegen die neuen Umwandlungssätze ab 1. Januar 2012 bei 5,15% (bisher 5,65%). Von dort steigen sie mit jedem Altersjahr an bis auf 5,8% im Alter von 63 Jahren (bisher 6,35%). Die voraussichtliche Alterspension mit 63 Jahren reduziere sich so um etwa 9%, wie die PK Swiss Re anmerkt.

Die Kürzung der Alterspension soll jedoch mittels der gebildeten technischen Rückstellungen (für die Zunahme der Lebenserwartung) abgefedert werden. Die Pensionskasse Swiss Re bildet Rückstellungen für Langlebigkeit von 0,6% pro Jahr auf dem Vorsorgekapital der Aktiven und der Pensionsbezüger. Per Ende 2011 wird diese Rückstellung 6,6% des Vorsorgekapitals des Pensionsplans betragen.

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