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Finanzinstitute müssen Derivate und Fondsanteile besser unterlegen

Montag, 13.06.2016

Die Eigenmittelverordnung wird geändert. Mit der Revision sollen zwei Ergänzungen zu Basel III umgesetzt und die Eigenmittelunterlegung bei Derivaten und bei im Bankenbuch gehaltenen Fondsanteilen „risikosensitiver“ ausgestaltet werden.

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat heute eine Vernehmlassung zur Änderung der Eigenmittelverordnung eröffnet. Die Revision wurde im Jahr 2015 von einer Nationalen Arbeitsgruppe ausgearbeitet und in einer von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) mit einzelnen Banken durchgeführten Wirkungsstudie versuchsweise zum Teil bereits erprobt. Sie setzt zwei Ergänzungen der internationalen Rahmenvereinbarung Basel III um. Durch die Revision soll die Eigenmittelunterlegung bei Derivaten und bei im Bankenbuch gehaltenen Fondsanteilen risikosensitiver ausgestaltet werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. September 2016.

Die Berechnungsmethoden zur Eigenmittelunterlegung bei Derivaten sind veraltet

Die jetzigen Berechnungsmethoden zur Eigenmittelunterlegung bei Derivaten unterscheiden nicht zwischen besicherten und unbesicherten Derivaten. Die derzeitige «Standardmethode» wird zudem von keinem Institut in der Schweiz verwendet. Vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde daher im März 2014 ein neuer Standardansatz zur Berechnung der Kreditäquivalente von Derivaten (Standardised Approach for Counterparty Credit Risk, SA-CCR) veröffentlicht.

Die Eigenmittelunterlegung bei Verbriefungspositionen wurde umgangen

Bei im Bankenbuch gehaltenen Fondsanteilen musste festgestellt werden, dass sehr hoch mit Eigenmitteln zu unterlegende Verbriefungspositionen in «Fonds» verpackt wurden, um die für Fondsanteile geltenden tieferen Eigenmittelregeln anzuwenden. Mit den neuen Regeln des Basler Ausschusses vom Dezember 2013 sollen die internationale Konsistenz der noch von Basel II stammenden Eigenmittelunterlegung verbessert und Umgehungsmöglichkeiten unterbunden werden.

FINMA hat für kleinere Institute Vereinfachungen entwickelt

Die technische Implementierung der neuen internationalen Ansätze wird für viele Banken mit Aufwand verbunden sein. Diesem Aufwand sowie den Auswirkungen auf die resultierenden Eigenmittel sollen von der FINMA entwickelte Vereinfachungen für kleine und mittlere Institute entgegenwirken. Diese Institute machen gegen 90% der gesamten Bankenpopulation aus.

Vollständige Implementierung erfolgt ab Juli 2017

Die Neuerungen sollen auf den 1. Januar 2017 in Kraft treten, wobei eine sechsmonatige Frist bis zur vollständigen Implementierung ab dem 1. Juli 2017 vorgesehen ist.

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