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Eine Säule 3a-Lösung lohnt sich auch noch nach dem 60. Altersjahr

Mittwoch, 04.01.2017

Wer sich frühpensionieren lässt, sein Guthaben in der gebundenen Vorsorge bezieht, später aber nochmals arbeitet, kann erneut in die 3. Säule einzahlen. Die Säule 3a steht allen Erwerbstätigen offen. Gewisse Punkte gilt es jedoch zu beachten.

Arbeitnehmende wie auch Selbständigerwerbende können Beiträge in eine Säule-3a-Lösung einzahlen. Ob über eine Vorsorgeeinrichtung, ein Finanzinstitut oder eine Versicherung – Säule 3a-Lösungen sind grundsätzlich bis zum 70. Altersjahr möglich. Voraussetzung ist die Erwerbstätigkeit. Die Guthaben können frühestens fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters bezogen werden – Männer können diese demnach ab dem 60. Altersjahr, Frauen ab dem 59. Altersjahr beziehen. Davor ist ein Bezug nur in bestimmten Fällen möglich; so etwa für Personen, welche die Schweiz definitiv verlassen, oder für Personen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen. Auch der Erwerb von Wohneigentum sichert gewisse Rechte an diesem Guthaben.

Währen der aktiven Zeit können mehrere 3a-Verträge abgeschlossen werden

Wer seine 3a-Säulen-Guthaben – beispielsweise im Alter von 60 Jahren – bereits bezogen hat, kann wieder ein neues 3a-Säulen-Konto eröffnen, sofern er weiter berufstätig ist. Er kann während seiner aktiven Zeit aber auch mehrere 3a-Verträge abschliessen, die zeitlich gestaffelte Auflösungen vorsehen. Dabei gilt es zu beachten, dass die gesamten Beiträge sowohl während der Zeit der Anstellung als auch nach der Pensionierung den maximal möglichen steuerlichen Abzug in der Säule 3a pro Jahr nicht übersteigen dürfen.

Maximalabzug hängt von den BVG-Beiträgen ab

Die Höhe dieses Abzugs hängt davon ab, ob jemand Beiträge an die berufliche Vorsorge entrichtet oder nicht. Ist die Person dem BVG unterstellt, so beträgt der steuerliche Maximalabzug für das Jahr 2017 6‘768 Franken – ist sie nicht dem BVG unterstellt, kann sie höchstens 20% des Erwerbseinkommens oder maximal 33‘840 Franken abziehen.

Wer nach dem Erreichen des Rentenalters also weiterhin auf ein 3a-Säulenkonto einzahlen will, und keine BVG-Beiträge etwa auf Honoraren für Mandatsaufträge entrichtet, kann bis zum 70. Altersjahr maximal 20% des jeweils erzielten Jahreseinkommens steuerlich in Abzug bringen. 

Die in diesem Text gemachten Aussagen basieren auf den Angaben des Schweizerischen Versicherungsverbands SVV.

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