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Die PostFinance führt als erste grosse Schweizer Retailbank Negativzinsen ein

Freitag, 11.11.2016

Die PostFinance erhebt ab 1. Februar 2017 auf Konten, deren Guthaben 1 Million Franken übersteigen, eine „Guthabengebühr“ von 1%. Aufgrund des Kreditverbots ist es für das Finanzinstitut schwierig, Kundengelder noch gewinnbringend anzulegen.

Die PostFinance erhöht auf einzelnen, nicht mehr kostendeckenden Produkten die Gebühren, senkt Kontozinsen sowie Verzinsungslimiten und weitet die Guthabengebühr aus. Schuld sind die Zinsen an den nationalen und internationalen Finanzmärkten, die sich nach wie vor auf einem historischen Tiefstand befinden und grösstenteils sogar negativ sind. Aufgrund des Kreditverbots ist es für PostFinance immer schwieriger, die ihr anvertrauten Kundengelder noch gewinnbringend anzulegen. Dadurch brechen ihr Jahr für Jahr Erträge im hohen zweistelligen Millionenbereich weg. Gleichzeitig führt die stetig wachsende Regulierung zu höheren Aufwänden und Kosten. Die PostFinance will deshalb auf einzelnen, nicht mehr kostendeckenden Produkten die Gebühren erhöhen, die Kontozinsen sowie Verzinsungslimiten senken und die Guthabengebühr ausweiten.

Ab 1 Million Franken werden Gebühren erhoben

Wie die Finanzdienstleisterin weiter erklärt, lägen ihre Giroguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank über der Freigrenze. Dies habe sie im laufenden Jahr bereits mehr als 10 Millionen Franken an Negativzinsen gekostet. Diese „Strafzinsen“ sind die Folge der Geldpolitik der Schweizerischen Nationalbank, die den Schweizer Franken schwächen will. Deponiert ein Finanzinstitut, das dem Schweizer Bankengesetz untersteht, bei der SNB Geld im Umfang von mehr als dem Zwanzigfachen der Mindestreserven, muss es darauf einen Negativzins zahlen. Je nach Bank geht es dabei um grosse Summen.

Die PostFinance hat nun beschlossen, die Guthabengebühr, die sie im Februar 2015 bei Grösstkunden und Banken eingeführt hat, auszuweiten. So wird sie ab dem 1. Februar 2017 bei vermögenden Privatkunden bis auf Weiteres auf jenem Teil des Kontoguthabens, der eine Million Franken übersteigt, eine Guthabengebühr von 1% erheben. Eingerechnet werden die Guthaben aller Privat- und Sparkonten. Wie die PostFinance betont, müssten die meisten Privat- und Geschäftskunden aber auch weiterhin keine Guthabengebühr bezahlen.

Auslandkunden zahlen zusätzliche Gebühren

Am 1. Januar 2017 tritt der automatische Informationsaustausch (AIA) der Schweiz mit diversen Drittstaaten in Kraft. Das Abkommen verpflichtet PostFinance, Kunden mit Steuerdomizil in einem AIA-Land ab dem 1. Januar 2018 an die Eidgenössische Steuerverwaltung zu melden, welche die Daten dann an das betreffende Land weiterleitet. Die Finanzdienstleisterin muss deshalb bei bestehenden Kunden, die Indizien aufweisen, dass sie in einem AIA-Land steuerpflichtig sind, das Steuerdomizil abklären. Bei Neukunden wird die Steueransässigkeit künftig automatisch bei der Eröffnung einer Kundenbeziehung abgeklärt.

Die mit dem AIA-Abkommen verbundenen Abklärungen und Datenaufbereitungen ziehen einen grossen administrativen Aufwand nach sich. Dies führt bei der Bewirtschaftung von grenzüberschreitenden Kundenbeziehungen zu deutlich höheren Kosten. Aus diesem Grund erhöht PostFinance für Kundinnen und Kunden mit Domizil ausserhalb der Schweiz und Liechtenstein die zusätzliche Gebühr auf Privat- und Geschäftskonten per 1. Januar 2017 von derzeit 15 auf neu 25 Franken pro Monat.

Gebühren für Checkinkasso steigen

Bei der Dienstleistung Checkinkasso handelt es sich um die Einlösung von Bankchecks, die Kundinnen und Kunden PostFinance zur Gutschrift auf ihrem Konto einreichen. Dabei gibt es zwei Verfahren: «Eingang vorbehalten» (Betrag wird beim Erhalten des Checks dem Konto direkt gutgeschrieben, aber noch für 30 Tage reserviert) und «nach Eingang» (Betrag wird dem Konto erst dann gutgeschrieben, wenn das Geld effektiv bei PostFinance eingetroffen ist). Das Checkinkasso hat in den vergangenen Jahren allerdings stark an Bedeutung verloren und ist defizitär.

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