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Die Pensionskasse der Credit Suisse kürzt ab 2017 die Leistungen

Montag, 01.02.2016

Die Credit Suisse führt ab 1. Januar 2017 ein neues Vorsorgemodell ein. Sie will u.a. den Umwandlungssatz schrittweise senken, das Referenzalter für alle Versicherten auf 65 anheben und die maximale Altersrente reduzieren.

Der Stiftungsrat der Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) hat beschlossen, per 1. Januar 2017 ein neues Vorsorgemodell einzuführen. Gründe sind laut eigenen Angaben das Tiefzinsumfeld mit Negativzinsen, die tiefen langfristigen Renditeerwartungen an den Kapitalmärkten und die kontinuierlich steigende Lebenserwartung. Dies mache die Lage für Pensionskassen zunehmend anspruchsvoll und die Aufrechterhaltung des hohen Leistungsniveaus in der derzeitigen Form langfristig nicht finanzierbar.

Leistungen werden gekürzt und Beitragsjahre erhöht

Der Stiftungsrat der Pensionskasse hat deshalb strategische Anpassungen beschlossen, die das veränderte wirtschaftliche und gesellschaftliche Umfeld berücksichtigen und den zahlreichen Herausforderungen der Zukunft Rechnung tragen.

Die wesentlichen Änderungen betreffen: 

  • Anpassung der Altersleistungen, insbesondere die schrittweise Senkung der Umwandlungssätze über die kommenden acht Jahre; bei Pensionierung mit 65 Jahren wird der Umwandlungssatz von 6.054% im Jahr 2016 auf 4.865% im Jahr 2025 gesenkt
  • Senkung des technischen Zinssatzes per Ende 2015 von 3% auf 2%
  • Einsatz von Generationentafeln, statt wie bisher von Periodentafeln, zur Berechnung der Sterblichkeit von Versicherten (ab Abschluss 2015) 
  • Einführung des Referenzalters 65 für alle Versicherten
  • Änderungen bei der AHV-Überbrückungsrente
  • Reduktion der maximalen Altersrente auf 98‘700 Franken
  • Ablösung der bestehenden drei Pläne (Sparplan, Kapitalplan, Plan 58) durch einen neuen Plan mit vier Spargefässen
  • Erweiterte Kapitalbezugsmöglichkeiten bei der Pensionierung
  • Ausbau der Risikoleistungen bei Invalidität und Tod
  • Einführung einer Konkubinatspartnerrente, womit die gesellschaftliche Entwicklung berücksichtigt werden soll.

Versicherte tragen Anlagerisiken zum Teil selbst

Eine Änderung betrifft die Einführung von individuell wählbaren Anlagestrategien ab dem Jahr 2018 für Versicherte mit einer Gesamtvergütung (Jahreslohn und diskretionärer variabler Incentive Award) von über 126'900 Franken. Die Versicherten tragen damit aber auch selbst das Risiko, dass ihre Anlagen an Wert verlieren.

Einmalige Gutschrift soll wegfallende AHV-Überbrückungsrente kompensieren

Um den Wechsel hin zu reduzierten Leistungen sozialverträglich zu gestalten, hat der Stiftungsrat ausser dem Ausbau der Risikoleistungen bei Invalidität und Tod weitere Massnahmen beschlossen. So erhalten Mitarbeitende mit Jahrgang 1961 und älter eine einmalige Gutschrift als Kompensation für die wegfallende AHV-Überbrückungsrente. Die Arbeitgebersparbeiträge in der Höhe von 25% des versicherten Basislohns gelten neu bis Alter 65.

Deckungsgrad wird sinken

Die Pensionskasse der Credit Suisse Group will keine Zusatzfinanzierung leisten. In der Folge wird der rechnerische Deckungsgrad unter sonst gleichen Bedingungen um rund 8 Prozentpunkte auf 108% bis 109% sinken.

Zur Pensionskasse der Credit Suisse

Die Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) gehört mit einem verwalteten Vermögen von mehr als 15,6 Milliarden Franken, rund 19‘000 aktiven Versicherten und rund 11‘000 Rentnern per Ende 2014 zu den grössten Schweizer Vorsorgeeinrichtungen.

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