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Die Helvetia verschreibt sich weiterhin dem Geschäft mit der beruflichen Vorsorge

Mittwoch, 17.05.2017

Die Helvetia steigerte die Prämieneinnahmen in der beruflichen Vorsorge 2017 um 4.5%. Zu hohe Umwandlungssätze und die Mindestverzinsung im obligatorischen Teil führen jedoch zu einer vorsichtigen Zeichnungspolitik in der Vollversicherung.

Die Prämieneinnahmen der Helvetia Versicherungen stiegen 2016 gegenüber dem Vorjahr um 4.5% auf 2,661 Milliarden Franken an. Während sich die periodischen Prämien mit einem Volumen von 1,215 Milliarden Franken durch eine stabile Entwicklung auszeichneten, nahmen die Einmaleinlagen um 8.3% auf 1,446 Milliarden Franken zu. Grund dafür ist hauptsächlich eine Umbuchung von Überschussdepots in die Altersguthaben.

Anzahl der Kollektivverträge ist gesunken

Die Anzahl Kollektivverträge sank leicht von 17'826 auf 17'809, während die Zahl der Versicherten von 219'155 auf 222'376 anstieg. Trotz des Rückgangs an Kollektivverträgen blieb die Nachfrage von Unternehmen insbesondere nach Vollversicherungsverträgen ungebrochen hoch. Angesichts der weiterhin ungünstigen Rahmenbedingungen mit zu hohen Umwandlungssätzen und der hohen Mindestverzinsung im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge verfolgt die Helvetia in der Vollversicherung jedoch eine bewusst vorsichtige Zeichnungspolitik. Damit soll bei den bestehenden Kunden eine weitere Verstärkung der Umverteilung zu Lasten der aktiv Versicherten vermieden werden.

Helvetia setzt vermehrt auf teilautonome Lösungen

Auf wachsendes Interesse stossen die teilautonomen Lösungen von Helvetia im Rahmen der Sammelstiftung BVG Invest oder der Kaderlösungen. Auch die Sammelstiftungen von Swisscanto, für welche Helvetia die Rückversicherung und die Geschäftsführung bereitstellt, verzeichneten eine verstärkte Nachfrage.

Die Vollversicherungen, welche im Unterschied zu teilautonomen Lösungen jederzeit die volle Deckung des Altersguthabens garantieren, sind jedoch für eine Vielzahl von KMU weiterhin unverzichtbar und machen den weitaus grössten Teils des Geschäfts in der beruflichen Vorsorge von Helvetia aus. Sie bieten den Unternehmen nicht nur ein hohes Mass an Sicherheit in der 2. Säule, sondern entlasten sie auch von erheblichen administrativen Aufwendungen und regulatorischen Auflagen.

Helvetia sagt Ja zur Reform Altervorsorge 2020

Die Helvetia befürwortet die Vorlage zur Reform der Altersvorsorge 2020, trotz gravierender Nachteile, wie sie betont. Damit die Ungleichgewichte in der Altersvorsorge nicht noch weiter anwachsen, ist eine Reform ihrer Meinung nach zwingend und dringend. Die Angleichung des Rentenalters von Mann und Frau und die Senkung des Umwandlungssatzes von 6.8% auf 6% seien wichtige Schritte in die richtige Richtung.

Massnahmen reichen nicht aus

Allerdings reichten die Massnahmen nicht aus, um die Ungleichgewichte in der 2. Säule zu beseitigen. Mit der Reform seien zudem einige Auflagen verbunden worden, welche den Handlungsspielraum für Anbieter von Vollversicherungen weiter einschränkten, kritisiert der Versicherer. Durch die Beschränkung der Risikoprämie und durch die Auflagen bei der Zuteilung von Überschüssen werde die Flexibilität leiden, den Kunden die optimalen Lösungen für ihre Bedürfnisse in der beruflichen Vorsorge bieten zu können.

Massive Quersubventionierungen bleiben bestehen

Angesichts der weiter steigenden Lebenserwartung und der anhaltend tiefen Anlagerenditen werde auch ein Umwandlungssatz von 6% nicht reichen, um das Altersguthaben eines Neurentners bis an dessen Lebensende in eine Altersrente umzuwandeln. Der fehlende Betrag werde daher weiterhin zu Lasten der aktiv Versicherten finanziert werden müssen.

Bei einem Umwandlungssatz von 6% und einer erwarteten Kapitalanlagerendite von 2.0% betrage die notwendige Quersubventionierung bei der Pensionierung eines 65-jährigen Mannes noch immer rund 19% seines verrenteten Kapitals, rechnet Helvetia vor. Somit müsse ein Altersguthaben von 500'000 Franken um fast 100'000 Franken aufgestockt werden, damit die Rente finanziert werden könne.

Teil der Risikoprämien werde zur Sicherung der Altersleistungen benötigt

Ohne solche Quersubventionierungen hätten die Risikoprämien der aktiv Versicherten im vergangenen Jahr um 80% gesenkt werden können, wie eine weitere Berechnung von Helvetia ergibt. Ein wesentlicher Teil der Risikoprämien werde in der Vollversicherung benötigt, um die Altersleistungen zu sichern. So seien die entsprechenden Reserven bei Helvetia im vergangenen Jahr um weitere 147 Millionen Franken verstärkt worden, 142,7 Millionen davon in dem der Mindestquote unterstellten Geschäft.

Ausschüttungsquote liegt bei über 90%

Zusammen mit den weiteren Leistungen an die Versicherten wurden in dem der Mindestquote unterstellten Geschäft 90.8% der Bruttoeinnahmen an die Versicherten ausgeschüttet. Im Geschäft, das nicht der Mindestquote unterstellt ist, betrug die Ausschüttungsquote 91.8%. Das Betriebsergebnis fiel mit 70,9 Millionen Franken gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert aus, wie aus der soeben veröffentlichten Betriebsrechnung 2016 von Helvetia hervorgeht.

Überobligatorische Guthaben werden zu 1.0% verzinst

Das solide Geschäftsergebnis 2016 ermöglicht nebst der garantierten Verzinsung von 1.25% bei den obligatorischen Altersguthaben eine Verzinsung der überobligatorischen Guthaben von 1.0%. Zudem kann ein Risikoüberschuss von 5% der Risikoprämien ausgeschüttet werden.

Kosten konnten tief gehalten werden

Der Betriebsaufwand der aktiv Versicherten betrug weitgehend unverändert 428 Franken pro Kopf. Und auch die Vermögensverwaltungskosten konnten mit 0.29% tief gehalten werden. Während die Performance gegenüber 2015 um 54 Basispunkte auf 2.29% gesteigert werden konnte, fiel die für das Geschäft wichtige direkte Rendite mit 2.25% nahezu unverändert aus.

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