Sie befinden sich hier: Startseite » Aktuelle Themen » Artikel

Die FINMA eröffnet die Anhörung zum Rundschreiben „Offenlegung Banken“

Montag, 26.09.2016

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht passt das Rundschreiben „Offenlegung Banken“ den revidierten Schweizer Too-big-to-fail-Vorschriften an. Das angepasste Rundschreiben wird einer Anhörung bis zum 7. November 2016 unterzogen.

Am 1. Juli 2016 sind die revidierten Too-big-to-fail-Vorschriften der Eigenmittelverordnung (ERV) für systemrelevante Banken in Kraft getreten. Diese stellen neu einerseits Eigenmittelanforderungen für die Weiterführung der Bank (Going-Concern-Anforderungen) und andererseits Anforderungen an zusätzliche verlusttragende Mittel (Gone-Concern-Anforderungen). Die während der Übergangszeit bis 2020 ansteigenden Anforderungen werden sowohl auf Basis der Leverage Ratio wie auch mittels einzuhaltender Kapitalquoten gestellt.

Offenlegung der Banken soll vergleichbar werden

Das revidierte Rundschreiben schreibt die Offenlegung dieser Anforderungen und deren Erfüllung während der Übergangszeit und danach vor. Die Banken müssen die Angaben mittels von der FINMA vorgegebenen Tabellen publizieren. Dies stellt eine angemesse detaillierte, über alle Institute hinweg konsistente und vergleichbare Offenlegung sicher.

Auch nicht systemrelevante Banken müssen Eigenmittelpuffer offen legen

Mit der jüngsten ERV-Revision sind ebenfalls kleinere Anpassungen in der Offenlegung zum erweiterten antizyklischen Kapitalpuffer und zu den Eigenmittelpuffern für nicht systemrelevante Banken erforderlich geworden.

Institute müssen Schlüsselkennzahlen mindestens einmal pro Jahr publizieren

Schliesslich aktualisiert die FINMA ihre Vorgaben zu den regulatorischen Schlüsselkennzahlen, die von allen Instituten mindestens einmal pro Jahr zu publizieren sind.

Das angepasste Rundschreiben wird einer Anhörung bis zum 7. November 2016 unterzogen und soll für die Publikation per Stichtag 31. Dezember 2016 in Kraft treten.

Twitterdel.icio.usgoogle.comLinkaARENAlive.comMister Wong
Copyright © 2011-2024 vorsorgeexperten.ch. Alle Rechte vorbehalten.