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Die Finanzierung von Bankgeschäften muss künftig längerfristig gesichert sein

Mittwoch, 11.01.2017

Die Liquiditätsverordnung für Banken wird geändert. Mit der Revision sollen die Vorgaben der internationalen Rahmenvereinbarung Basel III zur langfristigen Finanzierung von Banken per Januar 2018 umgesetzt werden.

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 10. Januar 2017 die Vernehmlassung zur Änderung der Liquiditätsverordnung (LiqV) eröffnet. Mit der Revision sollen die Vorgaben der internationalen Rahmenvereinbarung Basel III zur langfristigen Finanzierung von Banken (Net Stable Funding Ratio, NSFR) umgesetzt werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 10. April 2017.

Finanzierungsanforderungen werden in Schweizer Recht überführt

Seit Erlass der Liquiditätsverordnung im Jahre 2012 werden die internationalen Liquiditätsstandards des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht schrittweise ins Schweizer Recht übernommen. Bereits umgesetzt sind die Anforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement und die Anforderungen an die kurzfristige Liquiditätshaltung (Liquidity Coverage Ratio, LCR). Mit der vorliegenden Revision sollen nun in einem letzten Schritt die Anforderungen an die langfristige Finanzierung von Banken (Net Stable Funding Ratio, NSFR) in das Schweizer Recht überführt werden.

Hypothekarkredite sollen aus stabilen Mittelquellen finanziert werden

Im Gegensatz zur Liquidity Coverage Ratio, welche die Stärkung der kurzfristigen Widerstandskraft des Liquiditätsrisikoprofils von Banken zum Ziel hat, bezweckt die Net Stable Funding Ratio eine langfristig stabile Finanzierung der Bankgeschäfte. Langfristige Investitionen der Banken (z.B. Hypothekarkredite) sollen aus möglichst stabilen Mittelquellen (z.B. mehrjährigen Schuldverschreibungen) finanziert und dadurch eine übermässige Fristentransformation vermieden werden.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 10. April 2017. Die Bestimmungen zur Net Stable Funding Ratio sollen per 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt werden.

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