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Die Bankiervereinigung verschärft die Richtlinien für die Hypothekarfinanzierung

Dienstag, 24.06.2014

Die Bankiervereinigung verschärft die Richtlinien für die Prüfung, Bewertung und Abwicklung grundpfandgesicherter Kredite sowie die Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen. Sie will den Hypothekarmarkt damit beruhigen.

Der Verwaltungsrat der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) hat die Anpassung von zwei Richtlinien mit Wirkung auf den Hypothekarmarkt beschlossen. Hauptmassnahmen sind die Verkürzung der Amortisationsdauer von 20 auf neu 15 Jahre, Änderungen bei der Anrechenbarkeit von Zweiteinkommen im Rahmen der Beurteilung der Tragbarkeit sowie die Einführung des Niederstwertprinzips bei der Bewertung des Grundpfands. In einem nächsten Schritt legt die Bankiervereinigung die Revision der Selbstregulierung der Eidgenössichen Finanzmarktaufsicht FINMA zur Anerkennung als Mindeststandard vor.

Amortisationsfrist für Hypothekarschulden wird verkürzt

Die Frist für die Amortisation der Hypothekarschuld auf 2/3 des Belehnungswerts der Liegenschaft wird von bisher 20 Jahren auf neu 15 Jahre verkürzt, wobei die Amortisation in regelmässigen Tranchen (linear) erfolgen muss. Auf bestehende Hypotheken und auf Neuregelungen von Benützungsvereinbarungen (z.B. Verlängerungen von bestehenden Hypotheken) findet diese Anpassung keine Anwendung.

Belehnungswert wird vorsichtiger gehandhabt

Für die Finanzierung von Immobilienkäufen bzw. Handänderungen gilt bei der Bewertung grundsätzlich das Niederstwertprinzip; danach ist als Belehnungswert der tiefere Wert von Marktwert und Kaufpreis massgeblich.

Zweiteinkommen sind nur bedingt anrechenbar

Im Rahmen der Beurteilung der Tragbarkeit sind Zweiteinkommen grundsätzlich nur anrechenbar, wenn Solidarschuldnerschaft besteht.

Daneben nutzt die SBVg die Revision für verschiedene kleine bzw. redaktionelle Anpassungen und Aktualisierungen.

Bankiervereinigung will den Markt beruhigen

Diese Massnahmen sollen zur Beruhigung und Stabilisierung von potentiellen Hotspots im Immobilienmarkt beitragen. Die SBVg erachtet es aber als sehr wichtig, dass diesen Massnahmen nun genügend Zeit eingeräumt werde, um ihre Wirkung entfalten zu können, wie sie in einer Mitteilung schreibt. Die Bankiervereinigung geht somit davon aus, dass von staatlicher Seite bis auf weiteres keine zusätzlichen Massnahmen getroffen werden.

In einem nächsten Schritt legt die Bankiervereinigung die Revision der Selbstregulierung der FINMA zur Anerkennung als Mindeststandard vor. Bei Genehmigung wird die angepasste Selbstregulierung anschliessend in Kraft gesetzt.

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