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Die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO ändern ihr Stimmrechtsreglement

Dienstag, 23.05.2017

Compenswiss ist wegen seines Abstimmungsverhaltens als institutioneller Investor jüngst in die Schlagzeilen geraten. Es wurde als „inakzeptabel“ qualifiziert. Jetzt kommt der AHV-Ausgleichsfonds den Kritikern etwas entgegen.

Im permanenten Bestreben, die eigene Corporate Governance und die Transparenz zu verbessern, hat der Verwaltungsrat von compenswiss bzw. der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO am 17. Mai 2017 beschlossen, den Versicherten der Fonds und der interessierten Öffentlichkeit künftig einen noch detaillierteren Einblick in das Stimmverhalten zu geben.

Zu diesem Zweck wird ab 1. Juni 2017 das Stimmverhalten der Fonds für jede Gesellschaft einzeln nach der Generalversammlung auf der Internetseite von compenswiss veröffentlicht . Um die Unabhängigkeit der Fonds zu wahren, will compenswiss jedoch keine weiteren Begründungen abgegeben.

Ausgleichsfonds will Unabhängigkeit wahren

Hintergrund dieser Ankündigung ist eine vormalige Drohung von Thomas Minder, Ständerat und Erfinder der sogenannten Abzockerinitiative, einen politischen Vorstoss zu lancieren, der den Verwaltungsrat von compenswiss in künftigen Jahren dazu zwingen würde, sein Abstimmungsverhalten offenzulegen. Der Ausgleichsfonds ist nicht der auf die Abzockerinitiative zurückgehenden Verordnung gegen übermässige Vergütungen (VegüV) unterstellt. Damit ist er auch nicht verpflichtet, seine Aktionärsrechte auszuüben.

Die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO (compenswiss) üben die Stimmrechte für die von ihnen gehaltenen Schweizer Aktien seit 2002 systematisch und anhand eines vom Verwaltungsrat erlassenen Reglements aus (Stimmrechtsreglement). Ebenfalls seit diesem Zeitpunkt publiziert compenswiss das Stimmrechtsverhalten der Fonds in zusammengefasster Form auf der eigenen Internetseite (Zusammenfassung der Entscheidungen) und im jeweiligen Jahresbericht (Jahresberichte).

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