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«Die aktuellen Leistungsversprechen in der beruflichen Vorsorge sind zu hoch»

Mittwoch, 24.07.2013

Der Bund will die Umverteilung von BVG-Geldern genauer untersuchen lassen. Eine Vorstudie soll als Grundlage für eine Hauptstudie dienen. Im Fokus steht die Herabsetzung des Mindestumwandlungssatzes auf ein technisch adäquates Niveau.

Der Bundesrat hat am 21. Juni 2013 die Eckwerte zur Reform der Altersvorsorge 2020 verabschiedet. Die Anhörung der betroffenen Kreise findet noch in diesem Jahr statt. Die Botschaft zuhanden des Parlaments ist für Ende 2014 geplant.

Herabsetzung des Mindestumwandlungssatzes ist ein Schwerpunkt der Reform

Einer der Schwerpunkte der Reform der Altersvorsorge 2020 ist die «Anpassung» des Mindestumwandlungssatzes auf ein technisch adäquates Niveau, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen schreibt. Gründe dafür seien die gestiegene Lebenserwartung und die sehr tiefen Kapitalerträge, welche vermehrt zu Ungleichgewichten bei den Vorsorgeeinrichtungen führten.

Aktuelle Leistungsversprechen sind zu hoch

Die aktuellen Leistungsversprechen seien angesichts der gesparten Altersguthaben zu hoch. In der Folge würden die betroffenen Versicherten und/oder ihre Arbeitgeber zur Finanzierung der latenten oder bestehenden Ungleichgewichte beitragen müssen, entweder über höhere Beiträge im Rahmen von Sanierungsmassnahmen oder in Form einer Umverteilung von den Versicherten hin zu den Pensionierten, fasst das BSV zusammen.

Versicherte und Arbeitgeber müssen Ungleichgewichte finanzieren

In der AHV sei die Solidarität zwischen den Generationen ein Grundprinzip. Die 2. Säule sehe eine solche Umverteilung jedoch nicht vor. In der beruflichen Vorsorge BVG baue jede versicherte Person gemeinsam mit dem Arbeitgeber ihr eigenes Alterskapital auf. Mit dem heutigen Mindestumwandlungssatz finde allerdings eine unerwünschte Umverteilung statt.

Vor-Studie soll mehr Klarheit schaffen

In einer sogenannten Machbarkeitsstudie, die das BSV ausschreibt, soll eine vollständige theoretische Bestandsaufnahme der verschiedenen Arten von Umverteilung von Versicherten und Arbeitgebern hin zu Pensionierten in umhüllenden und in nicht umhüllenden Vorsorgeeinrichtungen erstellt werden.
Anhand von 3–5 umhüllenden und 3–5 nicht umhüllenden Vorsorgeeinrichtungen sollen die einzelnen Formen der Umverteilung identifiziert und die Methoden präsentiert werden, mit welchen das Volumen der Umverteilung zwischen Versicherten/Arbeitgebern und Pensionierten aufgezeigt und gemessen wird.

Auf der Grundlage der beiden vorangegangenen Etappen sollen in einem Bericht von maximal 40 Seiten Umfang Entscheidungsgrundlagen für eine breiter angelegte Studie (Hauptstudie) geliefert werden, die eine repräsentative Stichprobe von Vorsorgeeinrichtungen umfasst.

Eingabefrist für die Offerten ist der 26. August; Arbeitsbeginn ist September und der definitive Schlussbericht ist bis Ende Oktober 2013 einzureichen.

Weitere Details finden sich unter diesem Link.

Ist der definitive Schlussbericht zur Machbarkeitsstudie genehmigt worden, will das BSV über die Durchführung der Hauptstudie entscheiden. Diese wird ebenfalls ausgeschrieben.

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