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Die AHV/IV-Renten sollen per 2018 auf dem heutigen Stand belassen werden

Donnerstag, 29.06.2017

Die Eidgenössische AHV/IV-Kommission empfiehlt dem Bundesrat, die AHV- und IV-Renten per 1.1.2018 auf dem heutigen Stand zu belassen. Grund ist die schwache Entwicklung von Preisen und Löhnen.

Die Eidgenössische AHV/IV-Kommission ist dem Mehrheitsbeschluss ihres Ausschusses für mathematische und finanzielle Fragen gefolgt. Sie empfiehlt dem Bundesrat, die AHV- und IV-Renten 2018 auf dem heutigen Stand zu belassen. Dieser Entscheid stützt sich auf die Entwicklung des Mischindexes ab, der aus dem arithmetischen Mittel des Preis- und des Lohnindexes gebildet wird. Diese beiden Indizes entwickeln sich derzeit nur schwach.

Renten wurden letztmals 2015 erhöht

Mindestens alle zwei Jahre prüft der Bundesrat anhand des Mischindexes, ob eine Anpassung der Renten an steigende Preise und Löhne notwendig ist. Dabei stützt er sich auf die Empfehlung der Eidg. AHV/IV-Kommission ab.

Die Renten wurden letztmals auf den 1.1.2015 erhöht. Die minimale ganze AHV- oder IV-Rente beträgt seither 1’175 Franken pro Monat, die maximale ganze Rente 2’350 Franken. Da der Bundesrat vor einem Jahr die Renten auf 2017 nicht erhöht hat, muss er für 2018 in der nächsten Zeit erneut einen Entscheid fällen.

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