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Die AHV/IV-Renten sollen 2017 nicht erhöht werden

Donnerstag, 30.06.2016

Die Eidgenössische AHV/IV-Kommission empfiehlt dem Bundesrat, die AHV- und IV-Renten per 1.1.2017 auf dem heutigen Stand zu belassen. Die negative Teuerung und die schwache Lohnentwicklung rechtfertigten keine Erhöhung der Renten.

Die Eidgenössische AHV/IV-Kommission ist dem einstimmigen Beschluss ihres Ausschusses für mathematische und finanzielle Fragen gefolgt. Sie empfiehlt dem Bundesrat, die AHV- und IV-Renten auf 2017 nicht zu erhöhen, das heisst sie auf dem heutigen Stand zu belassen. Dieser Entscheid stützt sich auf die Entwicklung des Mischindexes ab, der aus dem arithmetischen Mittel des Preis- und des Lohnindexes gebildet wird. Die negative Entwicklung des Indexes der Konsumentenpreise und die schwache Entwicklung des Lohnindexes ergeben aktuell einen Mischindex, der keine Erhöhung der AHV- und IV-Renten erlaubt.

Renten wurden letztmals per 2015 erhöht

Der Bundesrat prüft mindestens alle zwei Jahre anhand des Mischindexes, ob eine Anpassung der Renten an steigende Preise und Löhne notwendig sei. Er stützt sich dabei auf die Empfehlung der Eidg. AHV/IV-Kommission ab.

Die Renten wurden letztmals auf den 1.1.2015 erhöht. Die minimale ganze Rente beträgt 1‘175 Franken pro Monat, die maximale ganze Rente 2350 Franken. Den Entscheid über eine allfällige Rentenanpassung auf 2017 wird der Bundesrat in der nächsten Zeit fällen.

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