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Die AHV-Renten und weitere Eckwerte bleiben auf dem heutigen Stand

Mittwoch, 06.07.2016

Der Bundesrat ist dem Rat der Eidgenössische AHV/IV-Kommission gefolgt; er belässt die AHV- und IV-Renten per 1.1.2017 auf dem heutigen Stand. Davon sind auch die Grenzbeträge in der obligatorischen beruflichen Vorsorge tangiert.

Der Bundesrat hat beschlossen, den heutigen Stand der AHV/IV-Renten per 1. Januar 2017 beizubehalten. Die Renten der 1. Säule werden angepasst, wenn die Lohn- und Preisentwicklung dies rechtfertigen. Für 2017 ist das nicht der Fall.

Grenzbeträge in der obligatorischen beruflichen Vorsorge bleiben gleich

Ohne Rentenerhöhung bleiben auch jene Eckwerte auf dem heutigen Stand, die auf der Grundlage der minimalen AHV/IV-Rente berechnet werden. Dies gilt beispielsweise für die Grenzbeträge in der obligatorischen beruflichen Vorsorge oder die in den Ergänzungsleistungen berücksichtigten Beträge zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs.

Auch andere Beträge bleiben unverändert

Die minimale AHV-Rente beträgt weiterhin 1‘175 Franken im Monat (bei vollständiger Beitragsdauer), die maximale Rente 2‘350 Franken im Monat. Da die minimale AHV-Rente als Grundlage für die Berechnung anderer Leistungen und Beiträge dient, bleiben diese für 2017 ebenfalls auf dem derzeitigen Stand.

Preis- und Lohnentwicklung erlauben keine Anhebung

Der Bundesrat prüft in der Regel alle zwei Jahre, ob eine Anpassung der AHV/IV-Renten angezeigt ist. Der Entscheid stützt sich auf die Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission ab und basiert auf dem arithmetischen Mittel aus dem Preis- und dem Lohnindex (Mischindex). Die negative Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise und die schwache Lohnentwicklung ergeben aktuell einen Mischindex, der keine Anpassung der AHV/IV-Renten rechtfertigt. Die AHV/IV-Renten wurden letztmals auf den 1. Januar 2015 erhöht.

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