Sie befinden sich hier: Startseite » Aktuelle Themen » Artikel

«Der Umwandlungssatz im Überobligatorium liegt oft unter jenem im Obligatorium gemäss BVG»

Montag, 09.12.2013

Towers Watson hat die Vorsorgepläne der 30 grössten an der Schweizer Börse gehandelten Unternehmen untersucht. Danach sind die Umwandlungssätze seit 2009 gesunken. Das durchschnittliche Leistungsniveau ist jedoch stabil geblieben.

Sinkende Anlagerenditen und die steigende Lebenserwartung haben Schweizer Pensionskassen in den letzten Jahren vor grosse Herausforderungen gestellt. Um die Risiken besser zu handhaben, haben viele Unternehmen ihre Umwandlungssätze gesenkt. Der Durchschnitt der untersuchten Umwandlungssätze der SMI-Unternehmen ist von 6.60% im Jahr 2009 auf 6.36% in diesem Jahr gesunken (insgesamt 7 von 16 Unternehmen), jener der im SLI-Index enthaltenen Unternehmen auf 6.32%. Damit liegen die durchschnittlichen Umwandlungssätze deutlich tiefer als der ab 2014 für das Obligatorium vorgeschriebene Satz von 6.80%. Das durchschnittliche Leistungsniveau wurde jedoch trotz der teilweise schwierigen Umstände an den Kapitalmärkten gehalten, wie die Benchmarking Studie 2013 ergab.

Umwandlungssatz im Überobligatorium liegt oft unter jenem im Obligatorium

Bei Kassen, die sowohl obligatorische als auch überobligatorische Leistungen anbieten, kann der durchschnittliche Umwandlungssatz tiefer sein, vorausgesetzt, es kann nachgewiesen werden, dass die obligatorischen Leistungen erbracht oder übertroffen werden.

Bei mehr als 80% der SLI-Gesellschaften liegt der Umwandlungssatz für das überobligatorische Altersguthaben bereits unter demjenigen für das obligatorische Altersguthaben gemäss BVG. Vor zwei Jahren waren es noch knapp 70% der SLI-Gesellschaften. «Die Unterschiede bei den aktuellen Umwandlungssätzen sind erstaunlich», sagt Peter Zanella, Leiter Retirement Solutions bei Towers Watson. Im Alter 65 bewegten sie sich bei den SLI-Unternehmen zwischen 5.49% und 7.10%. Dabei gäbe es einen klaren Trend zur Senkung der Umwandlungssätze. Ein tieferer Umwandlungssatz führt bei ansonsten gleich bleibenden Parametern zu tieferen Renten.

Flankierende Massnahmen haben Umwandlungssatzkürzungen abgefedert

Überraschend ist auch der Umstand, dass die durchschnittlichen Leistungen der seit 2009 untersuchten SMI-Gesellschaften trotz sinkender Umwandlungssätze relativ stabil geblieben sind. Towers Watson führ dies darauf zurück, dass Unternehmen parallel zur Senkung der Umwandlungssätze flankierende Massnahmen ergriffen haben. Dank höherer Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge konnte das Leistungsniveau gehalten werden. Die durchschnittlichen Arbeitnehmerbeiträge sind seit 2009 leicht gestiegen. 2009 betrugen sie noch 4,80%, vier Jahre später 5,10% des Grundgehalts.

Trend zu flexibilisierten Vorsorgeplänen nimmt zu

Ein weiterer Trend ist laut Studie die Flexibilisierung der Vorsorgepläne. So können die Arbeitnehmer bei 56% der SLI-Unternehmen zwischen mehreren möglichen Beitragssätzen wählen und damit mitbestimmen, welchen Anteil des versicherten Gehalts sie in die Vorsorgeeinrichtung einzahlen möchten. Der Arbeitgeberbeitrag bleibt davon unberührt. «Diese Flexibilität kann den Plan für die Versicherten attraktiver machen, weil sie ihre Beiträge an ihre persönliche Lebenssituation anpassen und entsprechend mehr oder weniger Altersleistungen erwerben können», wie Nathalie Munaretto, Studien-Co-Autorin und Consultant bei Towers Watson erklärt.

Unternehmen weisen grosse Leistungsunterschiede auf

Die Leistungen aller Unternehmen liegen zwar deutlich über den gesetzlichen Mindestanforderungen gemäss BVG. Die Leistungsunterschiede bei den einzelnen Vorsorgeplänen der SLI-Unternehmen sind jedoch erheblich.

Bei einem Unternehmen mit dem höchsten Leistungsniveau sind die Altersrenten bis zu 2,2-mal höher als bei einem Unternehmen mit den tiefsten Leistungen. Am grössten sind die Unterschiede bei tiefen Salären. Ein heute 25-jähriger Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt von 60'000 Franken sollte bei der Wahl des Arbeitgebers deshalb auch die Vorsorgeleistungen beachten: Beim untersuchten Unternehmen mit dem besten Vorsorgeplan würde seine Rentenleistung bei einer angenommenen jährlichen Lohnerhöhung von 2.5% und jährlichen Verzinsung von 3.5% fast 102'600 Franken entsprechen, während es beim Unternehmen mit dem schlechtesten Vorsorgeplan nur rund 45'800 Franken sind. Das BVG-Minimum schreibt in diesem konkreten Fall allerdings nur 41'600 Franken vor. Diese Differenz wird mit steigendem Alter, Einkommen und eingebrachter Freizügigkeitsleistung bei Eintritt in die Vorsorge umso grösser.

Deckungsgrade werden weiter sinken

Gross sind die Unterschiede auch bei den angewandten technischen Zinssätzen. Der technische Zins ist ein Diskontsatz, mit dem die zukünftig zu erwartenden Rentenzahlungen in der Jahresrechnung bewertet werden.

Laut Studie liegen die aktuellen Sätze zwischen 2,50% bis 3,75%, wobei der Median 3.00% beträgt. «Vergleicht man diese Werte mit dem Referenzzinssatz von 3,00%, so wird deutlich, dass noch einige Pensionskassen kurz- bis mittelfristig über eine Senkung des technischen Zinssatzes entscheiden müssen», ist Nathalie Munaretto überzeugt. Insgesamt wird bei mehr als einem Viertel der Unternehmen in den nächsten Jahren eine Senkung des technischen Zinssatzes notwendig, was zu sinkenden Deckungsgraden führen dürfte. «Wir rechnen damit, dass der Referenzzinssatz in den nächsten Jahren unter 3% fallen wird, was die Problematik noch verschärft», so Munaretto.

Bonus wird mitversichert

Mehr als 60% der untersuchten Unternehmen versichern neben dem Grundgehalt auch den Bonus ganz oder teilweise. Damit vertreten sie die Auffassung, dass leistungsabhängige Lohnbestandteile bei der Ermittlung des Gesamtlebensstandards eines Mitarbeiters berücksichtigt werden müssen.

Nach schweizerischem Recht ist der versicherbare Lohn eines Versicherten auf 842‘400 Franken (2013) begrenzt. Den Unternehmen steht es jedoch frei, eine niedrigere Obergrenze festzulegen. Die gesetzliche Grenze wird jedoch von dem meisten SLI-Unternehmen gar nicht oder nur wenig reduziert.

Anzeige
 
Twitterdel.icio.usgoogle.comLinkaARENAlive.comMister Wong
Copyright © 2011-2024 vorsorgeexperten.ch. Alle Rechte vorbehalten.