Der hypothekarische Referenzzinssatz bleibt bei 1.75%
Der für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz massgebende Referenzzinssatz beträgt weiterhin 1.75% und verbleibt damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz.
Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Er wird in Viertelprozenten publiziert. Der Durchschnittszinssatz, der mit Stichtag 31. Dezember 2016 ermittelt wurde, ist gegenüber dem Vorquartal von 1.67% auf 1.64% gesunken. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz beträgt somit kaufmännisch gerundet weiterhin 1.75%. Er bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz 1.63% unter- oder 1.87% überschreitet.
Es ergibt sich kein neuer Mietzinssenkungs- oder Erhöhungsanspruch
Da sich der Referenzzinssatz im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch. Falls der Mietzins im einzelnen Mietverhältnis jedoch nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz von 1.75% basiert, besteht ein Senkungsanspruch, der sich auf eine vorher entstandene Reduktion des Referenzzinssatzes stützt.
Ferner können weitere eingetretene Kostenänderungen (im Umfang von 40% der Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise, Veränderung der Unterhaltskosten) zu einem Anpassungsanspruch führen, der gegebenenfalls im Rahmen der Berechnung der Mietzinssenkung zu berücksichtigen ist.
Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO bekannt gegeben. Die nächste Publikation ist für den 1. Juni 2017 vorgesehen.
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