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Der BVG-Mindestzinssatz soll ab 2017 auf 1% sinken

Freitag, 02.09.2016

Die BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz von heute 1.25% auf 1% zu senken. Nach Ansicht des Versicherungsverbands ist das aber noch zu hoch, denn der Satz solle sich insbesondere an Erträgen sicherer Anlagen orientieren.

Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz im Jahre 2017 von heute 1.25% auf 1% zu senken. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu welchem Satz das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.

Mehrheit hat sich für 1% ausgesprochen

Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 0.50% bis 1.25%. Es wurde über verschiedene Varianten abgestimmt. In der Schlussabstimmung hat sich eine Mehrheit für 1% und gegen 1.25% ausgesprochen. Entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.

Vermögensertrag muss auch Verwaltungskosten decken

Zu berücksichtigen ist jedoch ebenso, dass nicht die ganze Rendite einer Vorsorgeeinrichtung für die Mindestverzinsung verwendet werden kann. Die Vorsorgeeinrichtungen haben auch die gesetzliche Pflicht, Wertschwankungsreserven zu bilden, notwendige Rückstellungen vorzunehmen und die gesetzlichen Rentenanforderungen zu erfüllen. Soweit nicht anderweitig finanziert, müssen sie auch die Verwaltungskosten der Vorsorgeeinrichtung mit dem Vermögensertrag decken.

SVV schlägt BVG-Mindestzinssatz von höchstens 0.50% vor

Nach Ansicht des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV) ist dieser Satz deutlich zu hoch. Der Mindestzinssatz für die obligatorische berufliche Vorsorge sollte sich seiner Meinung nach vor allem an den Erträgen sicherer Anlagen orientieren, damit er in jedem Fall erreicht werden könne. Diese seien im vergangenen Jahr aber weiter gesunken.

Stattdessen schlägt der SVV einen BVG-Mindestzinssatz für 2017 von höchstens 0.50% vor. Dafür spreche neben den Schwankungen der Märkte vor allem das Zinsniveau: Die Erträge sicherer Anlagen würden seit Jahren kontinuierlich sinken und bewegten sich auf historischen Tiefstständen. Davon zeugen Negativzinsen und Negativrenditen auf Bundesanleihen.

Über eine allfällige Änderung des Satzes entscheidet der Bundesrat.

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