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Der BVG-Mindestzinssatz sinkt ab 2016 auf 1.25%

Mittwoch, 28.10.2015

Die Verzinsung von Altersguthaben in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge wird per 1. Januar 2016 von aktuell 1.75% auf 1.25% gesenkt. Grund sind die weltweit tiefen Zinsen und die geschmälerten Anlagerenditen.

Der Bundesrat senkt den Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge per 1. Januar 2016 von aktuell 1.75% auf 1.25%, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mitteilt.

Tiefzinsumfeld schmälert Anlageerträge

Die Tiefzinspolitik der Notenbanken hat die Rendite der Bundesobligationen auf rekordtiefe Werte sinken lassen. Die Verzinsung der 7-jährigen Bundesobligationen lag Ende August bei minus 0.38%. Weltweit tiefe Zinsen lassen sich auch im Bereich der Anleihen beobachten. Die Aktienmärkte haben sich im 2014 zwar positiv entwickelt, in diesem Jahr jedoch sind die Schwankungen in der Entwicklung von Aktien und Anleihen hoch und die Performance ungenügend. Aus diesen Gründen hat der Bundesrat beschlossen, den Mindestzinssatz auf 1.25 Prozent zu senken.

Mindestzinssatz richtet sich nach Anlagerenditen

Gemäss Gesetz wird die Höhe des Mindestzinssatzes auf Grund der Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften festgelegt.

Die Eidgenössische Kommission für Berufliche Vorsorge hatte an ihrer Sitzung vom 30. August 2015 dem Bundesrat mit deutlicher Mehrheit einen Satz von 1.25% empfohlen.

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