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Der Bundesrat empfiehlt die Reform Altersvorsorge 2020 zur Annahme

Dienstag, 27.06.2017

Der Bundesrat rät dem Volk, die Vorlage zur Altersvorsorge-Reform anzunehmen. Sie stabilisiere die AHV und die berufliche Vorsorge, sichere das Rentenniveau, ermögliche die Flexibilisierung und schliesse Vorsorgelücken für Geringverdienende.

Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger entscheiden am 24. September 2017 über die Reform «Altersvorsorge 2020». Nach 20 Jahren ohne umfassende Überarbeitung sei diese Reform dringend nötig, mahnt der Bundesrat. Die Altersvorsorge sei das wichtigste Sozialwerk der Schweiz. Ihre finanzielle Stabilität sei in Gefahr, weil in den nächsten Jahren geburtenstarke Jahrgänge das Pensionsalter erreichten, die Lebenserwartung gestiegen sei und die Zinsen seit Jahren ausgesprochen tief seien. Einnahmen und Ausgaben der AHV gerieten zunehmend aus dem Gleichgewicht.

Reform-Ziel ist, die Höhe der gesetzlich garantierten Altersrenten zu erhalten

Ohne Reform würden die jährlichen Defizite der AHV rasch ansteigen und die Renten wären nicht mehr garantiert, argumentiert der Bundesrat weiter. In der beruflichen Vorsorge finde eine gesetzlich nicht vorgesehene Umverteilung auf Kosten der Erwerbstätigen statt. Die Erträge auf den Altersguthaben seien zu tief, um die gesetzlich garantierte Renten zu erwirtschaften. Die Reform Altersvorsorge 2020 gehe diese Probleme koordiniert an. Ziel der Reform sei, die Höhe der gesetzlich garantierten Altersrenten zu erhalten.

Referenzalter 65 ist Bezugsgrösse für die flexible Pensionierung zwischen 62 und 70

An die Stelle des unterschiedlichen ordentlichen Rentenalters trete ein einheitliches Referenzalter für Mann und Frau. Es liege bei 65 und bilde die Bezugsgrösse für die flexible Pensionierung zwischen 62 und 70 Jahren in der AHV und in der beruflichen Vorsorge. Im Referenzalter von 65 Jahren werde die Rente ohne Abzüge oder Zuschläge ausbezahlt. Das Referenzalter der Frauen werde von 2018 bis 2021 schrittweise von 64 auf 65 Jahre angehoben.

Mehrwertsteuer speist die AHV

Mit der Pensionierung der geburtenstarken Jahrgänge werde die Zahl der neuen AHV-Renten in den nächsten Jahren stärker zunehmen. Zwei Massnahmen stabilisierten die AHV bis Ende des nächsten Jahrzehnts: Erstens erhalte die AHV den ganzen Ertrag aus dem Mehrwertsteuer-Prozent, das schon heute zugunsten der AHV erhoben werde. Der Bund verzichte auf seinen Anteil daran.

Zweitens fliesse der Ertrag von weiteren 0.6 Mehrwertsteuer-Prozenten in die AHV: Ab 2018 kämen ihr 0.3% zugute, die noch bis Ende 2017 an die IV gingen. Die Mehrwertsteuer bleibe dadurch unverändert bei 8.0%. Ab 2021 erhalte die AHV den Ertrag aus zusätzlichen 0.3%. Dafür werde die Mehrwertsteuer auf 8.3% angehoben.

Tieferer Umwandlungssatz wird ausgeglichen

In der obligatorischen beruflichen Vorsorge werde der Mindest-Umwandlungssatz schrittweise von 6.8% auf 6.0% gesenkt. Ein Ausgleich in der beruflichen Vorsorge und eine Erhöhung der neuen AHV-Renten von jährlich 840 Franken stellten sicher, dass die Höhe der Altersrenten erhalten bleibe. Ehepaare erhielten zusammen mindestens 1’680 und höchstens 2’712 Franken mehr AHV-Rente. Zur Finanzierung der Massnahmen in der AHV würden erstmals seit über 40 Jahren die Lohnbeiträge geringfügig um 0.3% erhöht.

Heutige Renten sind nicht betroffen

Wer heute schon eine Altersrente beziehe, sei von der Senkung des Umwandlungssatzes nicht betroffen. Deshalb sei für Rentnerinnen und Rentner kein Ausgleich nötig, und sie müssten auch nicht dafür bezahlen. Die AHV-Renten würden aber weiterhin der Teuerung und der Lohnentwicklung angepasst.

Reform schliesst Vorsorgelücken

Gemäss Bundesrat passt die Reform die Altersvorsorge an die Bedürfnisse der Menschen an. Sie ermögliche eine flexible und schrittweise Pensionierung zwischen 62 und 70 Jahren. Sie schliesse zudem Vorsorgelücken von Personen mit tiefen Einkommen. Dies betreffe vor allem Frauen.

Arbeitslose ab 58 Jahren können in der Pensionskasse bleiben

Menschen ab 58 Jahren erhielten mit der Reform eine bessere Absicherung in der beruflichen Vorsorge. Wenn sie ihre Stelle verlieren würden, könnten sie neu in ihrer Pensionskasse bleiben und von dieser später eine Altersrente erhalten. Heute seien sie häufig gezwungen, das Altersguthaben zu beziehen und auf eigenes Risiko zu verwalten.

Reform der Altersvorsorge ist dringend nötig

Für Bundesrat und Parlament ist eine Reform der Altersvorsorge nach 20 Jahren ohne umfassende Überarbeitung dringend nötig. Eine stabile Altersvorsorge sei eine wichtige Grundlage für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz.

Reform verknüpft zwei Vorlagen

Die Reform besteht aus zwei Vorlagen: Dem Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie dem Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020.

Der Bundesbeschluss ist eine Verfassungsänderung, über die in jedem Fall am 24. September 2017 abgestimmt wird. Gegen das Bundesgesetz ist das Referendum ergriffen worden, die Referendumsfrist läuft am 6. Juli 2017 ab. Kommt das Referendum zustande, wird über beide Vorlagen separat abgestimmt. Sie bilden aber eine einzige Reform und sind miteinander verknüpft. Wird eine der beiden Vorlagen abgelehnt, scheitert die ganze Reform.

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