Sie befinden sich hier: Startseite » Aktuelle Themen » Artikel

Das US-Steuerdeal könnte die Existenz kleinerer Privatbanken gefährden

Mittwoch, 04.09.2013

Die Einigung der Schweiz mit den USA im US-Steuerstreit wird lange nachwirken. Während sich der Bund um die Konsequenzen im Fall einer Anklage sorgt, hat die Bankiervereinigung die wirtschaftlichen Auswirkungen der Bussen im Fokus.

Die Schweiz und die USA haben sich im Steuerstreit um Vermögenswerte von US-Steuerpflichtigen auf Schweizer Banken und deren Regelung für die Vergangenheit Ende August 2013 mit einem Joint Statement geeinigt. Die Einigung basiert auf einem Programm der USA für Schweizer Banken, bei dessen Einhaltung die Banken einem Strafverfahren entgehen können. Das Programm sieht unter anderem Bussgelder vor, welche die Banken an die USA zahlen müssen.

Banken werden in vier Kategorien unterteilt

Das US-Programm unterteilt die Banken in vier Kategorien. Zur ersten Kategorie zählen jene Banken, die in den USA bereits strafrechtlich verfolgt werden. Sie befinden sich in Verhandlungen mit der US-Justiz und sind bestrebt, Vergleiche abzuschliessen. Sie können nicht am Bankenprogramm teilnehmen.

Die zweite Kategorie Banken umfasst Banken, die annehmen müssen, dass sie gegen US-Recht verstossen haben. Diese Banken sind angehalten, die US-Behörden umfassend zu informieren. Sie werden Bussen zahlen müssen, sollen im Gegenzug strafrechtlich aber nicht belangt werden.

Banken der dritten Kategorie müssen beweisen, nicht gegen US-Recht verstossen zu haben, in dem sie einen unabhängigen Prüfer bestimmen, der für die Bank zuhanden der US-Justiz einen Bericht verfasst. Bei falschen, unvollständigen oder irreführenden Angaben droht den Banken die Strafverfolgung.

Banken der vierten Kategorie müssen ihre Unschuld nicht beweisen und können sich auf die Definitionen gemäss dem FATCA-Abkommen berufen.

Bussen betragen 20-50% der US-Vermögenswerte

Die Banken der zweiten Kategorie müssen mit hohen Bussen rechnen. Wie viel sie tatsächlich bezahlen müssen, ist von der Höhe der unversteuerten Vermögenswerte und vom Datum der Kontoeröffnung abhängig.

Konten, die bereits vor dem 1. August 2008 bestanden haben, sollen mit einem Bussensatz in Höhe von 20% der Vermögenswerte belegt werden. Für Konten, die zwischen dem 1. August 2008 und dem 28. Februar 2009 eröffnet wurden, sollen die Banken einen Satz von 30% bezahlen müssen. Konten, die nach dem 28. Februar 2009 eröffnet wurden, sollen mit einem Bussensatz von 50% belegt werden. Erfüllt eine Bank alle verpflichtenden Programmpunkte, soll sie einem Strafverfahren entgehen können.

Regelung könnte für gewisse Privatbanken existenzgefährdend sein

Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg, Swiss Banking) will die Bussensätze zur Bereinigung von Altlasten bis kurz vor ihrer Veröffentlichung nicht gekannt haben, wie sie gegenüber Medien erklärte. Ihr Präsident Patrick Odier bestätigte indes, dass die Regelung gerade für kleinere Privatbanken mit hohem US-Kundenanteil existenzgefährdend sein könnte.

Der Bundesrat wiederum sieht ein erhebliches Interesse der Banken, mit den US-Behörden zu kooperieren. Eine Anklage hat für die Bank seiner Ansicht nach einschneidende Konsequenzen und könnte deren Existenz ebenfalls bedrohen.

Bundesrat erteilt Einzelbewilligungen

Banken, die sich am Programm beteiligen und den US-Behörden Unterlagen liefern wollen, sollten darum auch eine Einzelbewilligung gestützt auf Artikel 271 des Strafgesetzbuches (Strafbarkeit wegen Handlungen für einen fremden Staat) beantragen können.

Kundendaten sind von der Bewilligung gemäss Artikel 271 StGB nicht erfasst. Diese dürfen nur im Rahmen der bestehenden Abkommen mit den USA im Bereich der Doppelbesteuerung auf dem Weg der Amtshilfe übermittelt werden.

FINMA fordert Banken zu Transparenz auf

In der FINMA-Mitteilung 50 betreffend das «US-Programm zur Bereinigung des Steuerstreits der Schweizer Banken mit den Vereinigten Staaten» vom 30. August 2013 fordert die FINMA die Schweizer Banken auf (mit Ausnahme der so genannten Kategorie 1 Banken), ihr bis zum 9. Dezember 2013 mitzuteilen, ob sie am US-Programm teilnehmen oder nicht.

In ihrer Mitteilung weist die FINMA zudem auf die Risiken für jene Schweizer Banken hin, die sich für eine Nichtteilnahme am US-Bankenprogramm entschliessen würden. Ihnen könnten Rechts- und Reputationsrisiken drohen.

Banken sollen Schweizer Recht einhalten

Gleichzeitig werden Schweizer Banken dazu angehalten, schweizerische Datenschutz- sowie arbeitsrechtliche Bestimmungen zu beachten. So müssen sie betroffene Mitarbeitende, Anwälte und Treuhänder im Vorfeld von Datenlieferungen darüber informieren. Betroffene können die Datenlieferungen dann vor Gericht anfechten.

Anzeige
 
Twitterdel.icio.usgoogle.comLinkaARENAlive.comMister Wong
Copyright © 2011-2024 vorsorgeexperten.ch. Alle Rechte vorbehalten.