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Das Parlament bindet die Zürcher Kantonalbank zurück

Montag, 14.04.2014

Der Zürcher Kantonsrat entscheidet gegen eine Erhöhung der Eigenmittel der Zürcher Kantonalbank in gewünschtem Umfang, lehnt höhere Entschädigungen für Bankrat und Bankpräsidium ab und verbietet der Bank, Anteilscheine auszugeben.

Vor fast eineinhalb Jahren stellte der Bankrat der Zürcher Kantonalbank (ZKB) eine Reihe von Anträgen an den Kantonsrat. Beratung und Entscheide darüber ergingen in dieser und der letzten Woche. So entschied der Kantonsrat bereits vergangene Woche, dass er Eigentümer der ZKB bleiben wolle. Entsprechend strich er die Erlaubnis, Partizipationsscheine ausgeben zu können, aus dem Kantonalbankengesetz. Damit ist es der ZKB nicht mehr möglich, mittels Partizipationsscheinen neues Kapital von Privaten aufzunehmen; die Bank hat diese Option allerdings noch nie genutzt.

Kantonsrat bewilligt bloss 500 Millionen statt 2 Milliarden Franken

Der Kantonsrat beriet ausserdem darüber, wie viel zusätzliches Staatskapital die ZKB erhalten solle. Die Bank hatte beim Kantonsrat 2 Milliarden Franken beantragt. Denn für die grösste Kantonalbank der Schweiz, die inzwischen als systemrelevant im Sinne von Artikel 7 und 8 des Bankengesetzes eingestuft wurde, gelten künftig strengere Anforderungen an die Eigenmittel und die Liquidität. Die Finanzgruppe fällt neu unter die Kategorie «Too big to fail». Und gemäss der «Too big to fail»-Vorlage müssen systemrelevante Banken risikogewichtet zwischen 14% und 19% Eigenmittel halten. Diese Zahl ist abhängig von der Bankengrösse und von Vergünstigungen, die für Vorkehrungen im Krisenfall gewährt werden. Im November 2013 lag die Eigenmittelzielgrösse der ZKB bei 13,6%; sie wird sich per 2016 nach eigenen Angaben nur moderat erhöhen.

Der Kantonsrat lehnte diese Forderung jedoch ab und genehmigte bloss 500 Millionen statt 2 Milliarden Franken an zusätzlichem Staatskapital. Viele Parlamentarier erachten die ZKB bereits heute als gut kapitalisiert und scheuen zudem die Risiken, die eine bessere Kapitalisierung und damit mehr unternehmerischer Spielraum mit sich bringen würden. Mit dem heutigen Entscheid stehen der ZKB insgesamt 3 Milliarden Franken an staatlichem Kapital zur Verfügung.

ZKB muss neuen Abgeltungsvorschlag präsentieren

Den Vorschlag der ZKB, für die Staatsgarantie künftig 20 Millionen Franken pro Jahr zahlen zu wollen, lehnte das Parlament ebenfalls ab. Er war ihnen offenbar zu tief angesetzt. Die ZKB zahlt eine Abgeltung für die Staatsgarantie, um der Kritik vorzubauen, sie verschaffe sich durch die staatliche Absicherung einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil. Die Bank muss nun einen neuen Vorschlag ausarbeiten.

Bankrat und Bankpräsidium erhalten keine höheren Entschädigungen

Eine Abfuhr erteilte der Kantonsrat auch dem Antrag auf höhere Entschädigungen für Bankrat und Bankpräsidium der ZKB. Sie müssen sich nun mit Entschädigungen begnügen, die ihrer Meinung nach unter dem Markt liegen.

ZKB muss Geschäftstätigkeit ausserhalb Zürichs einschränken

Der Kantonsrat hat zudem Auflagen zur Geschäftstätigkeit der Bank gemacht. So darf die Bank zwar weiterhin auch ausserhalb des Kantons Zürich tätig sein; diese Geschäfte dürfen jedoch keine unverhältnismässigen Risiken bergen. Die Bedürfnisse der Zürcher gehen ausserdem vor.

Im Ausland darf die ZKB künftig nur noch dann Filialen und Geschäfte betreiben, wenn sie die örtlichen Kunden aus gesetzlichen Gründen nicht von der Schweiz aus betreuen darf. Die ZKB erwirtschaftet derzeit etwa einen Drittel ihrer Erträge ausserhalb Zürichs, unter anderem in Salzburg und in der Steueroase Guernsey.

Baut die ZKB nun Risiken ab?

Tatsächlich dürften einige Parlamentarier darauf hoffen, dass die ZKB nun Risiken abbaue. So etwa bei der Vergabe von Krediten und Hypotheken. Die Entscheide des Kantonsrats könnten aber auch tiefere Ausschüttungen an den Staat zur Folge haben.

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