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BVG-Umwandlungssatz soll nun doch auf 6,4% gesenkt werden

Dienstag, 12.07.2011

In einem Entwurf des dieses Jahr erwarteten Berichts über die Zukunft der 2. Säule soll das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) die schrittweise Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6,4% fordern. Die bisher avisierte Senkung liegt bei 6,8%.

Noch dieses Jahr soll der Bundesrat einen Bericht zum System der beruflichen Vorsorge vorlegen, in dem unter anderem auch das weitere Vorgehen in Sachen künftiger Umwandlungssatz aufgezeigt wird. Erste Informationen zum Inhalt dieses Berichts wurden bereits Mitte Mai von der «NZZ am Sonntag» publiziert. So soll Bundesrat Didier Burkhalter eine Senkung des Umwandlungssatzes erneut in Angriff nehmen, obwohl das Volk im März 2010 dazu nein gesagt hatte. Am 10. Juli veröffentlichte die «NZZ am Sonntag» weitere Details zu diesem Bericht. Demnach soll der Mindestumwandlungssatz ab 2015 in jährlichen Schritten bis 2022 auf 6,4% gesenkt werden.

Umwandlungssatz soll bis 2022 auf 6,4% und später weiter sinken

Der Umwandlungssatz ist im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) festgelegt. Für den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) wird durch das Parlament ein Mindestumwandlungssatz festgelegt. Da die Lebenserwartung in den letzten zwanzig Jahren stark gestiegen ist, wurde im Rahmen der 1. BVG-Revision von 2003 eine Senkung der Mindestumwandlungssatzes von 7,2 % für Frauen bzw. 7,15% für Männer im Jahre 2006 auf 6.8 % bis 2013 (für Frauen) bzw. bis 2015 (für Männer) beschlossen. Eine weitere Senkung auf 6.4 % bis 2015 war im Parlament zwar angenommen, dagegen jedoch das Referendum ergriffen worden.

Rentner in Übergangsphase sollen Zusatz erhalten

Für Versicherte, die in den Jahren bis 2022 pensioniert werden, soll eine temporäre Zusatzfinanzierung gesucht werden, wie die «NZZ am Sonntag» schreibt. Diese könne etwa aus einem Aufschlag auf die AHV-Rente oder in Zusatzbeiträgen von aktiv Versicherten bestehen. Für die Zeit nach 2022 rechne der Bund für alle neu pensionierten mit einem Umwandlungssatz von zunächst 6,4%. Längerfristig dürfe dieser Satz aber noch weiter sinken.

Begleitmassnahmen um Einbussen abzufedern

Um die Renteneinbussen für wirtschaftlich schwächere Personengruppen abzufedern, plane das BSV soziale Begleitmassnahmen. Zur Diskussion stünden etwa höhere Sparbeiträge, die Erhöhung des Rentenalters oder das Modell einer Bonus-Rente. Dabei würde ein Teil der Rente nur dann ausbezahlt, wenn die betreffende Pensionskasse «finanziell gesund» sei.

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